Jun.-Prof. Dr. Arne Pilniok

Ich biete im Wintersemester 2018/19 ein Seminar

Die „wehrhafte Demokratie“: Mechanismen des Schutzes
demokratischer Institutionen in Zeiten des Populismus

an. Das Grundgesetz feiert 2019 seinen 70. Geburtstag. Zu seinen Grundentscheidungen zählt die Konzeption einer „wehrhaften“ Demokratie. Den politischen Akteuren sollen durch das Recht wirksame Grenzen gesetzt werden, um den demokratischen Prozess und die Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen zu schützen. Damit sind verfassungstheoretische und verfassungsdogmatische Fragen verbunden, die die politische und rechtliche Diskussion in der Bundesrepublik begleiten. Die Entstehung neuer Parteien und das Aufkommen des sog. Populismus machen diese Fragen wieder außerordentlich aktuell. Vor diesem Hintergrund sollen in diesem Seminar Grundfragen und aktuelle rechtliche Probleme thematisiert werden.

Mögliche Themen sind:
1. Die Erfindung der „wehrhaften Demokratie“ bei Karl Loewenstein
2. Die wehrhafte Demokratie als Gegenstand der Beratungen des Grundgesetzes
3. Das Konzept einer „wehrhaften“ bzw. „streitbaren“ Demokratie in der Verfassungsgeschichte der
Bundesrepublik
4. Verfassungstheoretische Probleme eines Parteienverbots
5. Das Bundesverfassungsgericht und die links- und rechtsextreme Gefahr für die junge Bundesrepublik
(BVerfGE 2, 1 – SRP; BVerfGE 5, 85 – KPD)
6. Die Maßstäbe für ein Parteienverbot: eine kritische Analyse der NPD-Entscheidung
7. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung in Art. 21 Abs. 3 GG
8. Bereitstellung öffentlicher Leistungen für verfassungsfeindliche Parteien?
9. Die Beobachtung von politischen Parteien durch den Verfassungsschutz
10. Der Ausschluss von „radikalen“ Parteimitgliedern
11. Die Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz
12. Der „Selbstschutz“ der parlamentarischen Arbeit im Parlamentsrecht
13. Verfassungstreue der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst
14. Sind die Regeln der „wehrhaften Demokratie“ ausreichend zum Schutz demokratischer
Institutionen?

Von allen TeilnehmerInnen wird ein mündliches Referat erwartet. Durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit kann der nach der Promotionsordnung erforderliche Seminarschein erworben werden. Das Verfassen einer Seminararbeit stellt auch eine gute Vorbereitung für eine spätere Hausarbeit im Schwerpunkt dar. Das Seminar findet als Blockveranstaltung im Februar 2019 statt (eventuell außerhalb Hamburgs). Über Ihre verbindliche Anmeldung unter Angabe eines Themenwunsches an arne.pilniok@jura.uni-hamburg.de freue ich mich!

Seminarankündigung (PDF)