SoSe 2019
RiOLG PD Dr. Friedrich von Freier

Für das Sommersemester 2019 kündige ich ein Seminar zum Terrorismusstrafrecht an:

Inhalt:

So wie das Terrorismusstrafrecht den einen als unverzichtbarer Baustein der Sicherheitspo-litik gilt, so sieht es sich von anderer Seite in Grundlagen und konkreter Ausgestaltung hefti-ger verfassungsrechtlicher und politischer Kritik ausgesetzt, bis hin zu dem Vorwurf der Preisgabe rechtsstaatlicher Garantien zugunsten einer politischen Bekämpfung abweichen-der Meinungen, des Gesinnungsstrafrechts und eines sogenannten „Feindstrafrechts“. In dem Seminar soll nach einem ersten Überblick über das materielle und formelle Recht so-wie die völkerrechtlichen Bezüge die Legitimation des (deutschen) Terrorismusstrafrechts einer kritischen Überprüfung unterzogen werden.

Zunächst wird es darum gehen, ob und ggf. wie sich das Phänomen Terrorismus begrifflich so fassen lässt, dass es überhaupt eine gesonderte Strafandrohung rechtfertigt: Worin liegt der strafrechtlich relevante Unterschied zur „normalen“ Kriminalität? Dabei werden neben der Empirie/Historie des Terrorismus auch die aktuell maßgeblichen weltanschaulichen Rechtfertigungen des bewaffneten Kampfes bzw. terroristischer Anschläge zur Sprache kommen: Anarchismus, Marxismus-Leninismus, Faschismus und Islamismus je mit ihrem Verständnis von Staat, Volk/Gesellschaft, Demokratie, Freiheit und Recht und ihrem Ver-hältnis zum liberal-demokratischen Rechtsstaat, der sich selbst als „wehrhafte Demokratie“ versteht.

Sodann werden die Normen des Straf- und Strafverfahrensrecht daran gemessen. Das be-trifft im materiellen Strafrecht vor allem die sogenannten Organisationsdelikte (§§ 129a, 129b StGB) sowie §§ 89a-c StGB und den Streit um ihre Legitimation im Rahmen des Tat-schuldstrafrechts. Neben konkreten Auslegungsfragen sind in diesem Zusammenhang auch rechts- und strafrechtstheoretische Hintergründe zu erörtern, etwa die Denkfigur des soge-nannten „Feindstrafrechts“ und „Privilegierungen“ der Betroffenen, wie etwa nationale und völkerrechtliche Widerstandsrechte, auf welche diese sich berufen, oder die Einordnung des „Überzeugungstäters“. Verfahrensrechtlich sind insbesondere die Einschränkungen in der Untersuchungshaft, der Verteidigung und der Einfluss von Geheimdiensten auf das Verfah-ren zu besprechen.

Ablauf:

Während des Semesters werden in wöchentlichen Sitzungen anhand ausgewählter Literatur Grundlagen erarbeitet. Das Seminar findet statt

dienstags, 18-20 Uhr, der Raum wird noch bekanntgegeben

Einzelheiten zum Ablauf und Verteilung der Themen werden im ersten Termin am 02.04.2019 besprochen. Das Seminar endet mit einem Blocktermin in der vorlesungsfreien Zeit, an dem die Vorträge gehalten werden (dafür entfallen die Termine in der 27. u. 28. KW). Der Blocktermin kann im Laufe des Semesters abgestimmt werden, von meiner Seite geplant ist Ende Juli/Anfang August.

Examen:

Es besteht die (zahlenmäßig eng begrenzte) Möglichkeit, eine Examenshausarbeit im Wahlschwerpunkt XI zu schreiben.

Anmeldungen/Anfragen:

Falls Sie interessiert sind, Fragen zu Inhalt oder Ablauf haben oder sich anmelden wollen, erreichen Sie mich unter friedrich.freier@jura.uni-hamburg.de

Literatur:

Standardwerk zur ersten Orientierung: Zöller, Terrorismusstrafrecht, 2009.

Seminarankündigung (PDF)