Das JPA weist darauf hin, dass aufgrund der außergewöhnlich hohen Anmeldungen zum „Freiversuchs – Klausurtermin April 2019“ ein erheblicher Teil der Anmeldungen in den Klausurtermin Juni 2019 gelost werden muss (Härtefälle, bei denen aus nicht selbstgesetzten Umständen eine Teilnahme im April geboten ist, sind ausgenommen; selbstverständlich bleiben in allen Prüfungsverfahren, in denen die Voraussetzungen des § 26 HmbJAG vorliegen, die Freiversuchsvoraussetzungen bestehen). Im Juni 2019 werden daher nur eingeschränkte Kapazitäten für Neuanmeldungen bestehen. Die Studierenden werden daher gebeten, diesen Umstand bei ihrer Examensvorbereitung zu berücksichtigen und sich – falls möglich – erst zum Klausurtermin im August 2019 anzumelden. Sollte die Anmeldezahl für Juni die Kapazitäten des JPA für diesen Klausurtermin übersteigen, würde in gleicher Weise wie im Apriltermin verfahren werden, d.h. es würde eine Teilnahme im August erfolgen unter Berücksichtigung von Härtefällen und Wahrung der Rechte aus § 26 HmbJAG.
Dr. Labe
7. März 2019