Im SS 2019 biete ich ein Seminar zum Thema „Automatisiertes Entscheiden im Recht“ an.
Automatisiertes Entscheiden begegnet uns mittlerweile in zahlreichen Feldern und wirft eine Reihe neuartiger Rechtsfragen auf. Im Seminar geht es sowohl um allgemeine als auch um bereichsspezifische Probleme.
Folgende Themenbereiche gehören exemplarisch zum Spektrum, das Sie bearbeiten können (weitere Themen werden im Vorbesprechungstermin besprochen, dies auch unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Vorstellungen):
o Verantwortlichkeit für automatische Entscheidungen nach Datenschutzrecht und allgemeinem Zivilrecht: aktuelle Entwicklungen
o Die Maßgaben des Art. 22 Datenschutzgrundverordnung für individualbezogene automatische Entscheidungsfindung
o Automatisierte Justiz – Das Recht auf einen menschlichen Richter?
o Rechtliche Grenzen algorithmischer Preissetzung
o Predictive Policing
o Informationspflichten bei der Nutzung von Algorithmen
o Leistungsgrenzen des Personenbezugs als datenschutzrechtliches Kriterium im Kontext automatisierter Entscheidungen
o Abstimmungserfordernisse zwischen Datenschutzrecht und Antidiskriminierungsrecht
o Rechtsherstellung just in time und ex-post als Antwort auf die Entwicklung von algorithmengeprägten Kommunikationssituationen im Netz

Vollständige Seminarankündigung (PDF)