Liebe Studierende,

 

das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg erinnert daran, dass der Schwerpunktbereich IX (Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht) durch Beschluss des Dekanats vom 12. Dezember 2018 zum Ende des Sommersemesters 2019 ausgesetzt wird.

 

Über die vorgenannte Aussetzung wurden Sie bereits im Rahmen der am 5. Dezember 2018 durchgeführten Informationsveranstaltung zum Studium der Schwerpunktbereiche und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung sowie über die Veranstalter/in des Schwerpunktbereichs IX eingehend und umfassend informiert.

Die letzten regulären Veranstaltungen finden im Sommersemester 2019 statt. Im Wintersemester 2019/20 wird noch einmalig der Wiederholungskurs für den SPB IX angeboten.

Die letztmögliche Anmeldung zur SPB-Prüfung ist daher – unter Berücksichtigung der zulassungsrechtlichen Voraussetzungen – am 6. Mai 2020 möglich.

Die letzte Möglichkeit zur Ausgabe der Hausarbeit besteht am 20. Mai 2020. Eine Wiederholungsmöglichkeit der Hausarbeit bis zum 30. September 2020.

 

Die letzten Klausuren für den Schwerpunktbereich IX werden am 19./20. Februar 2020 und am 12./13. August 2020 angeboten. Die letzte Wiederholungsklausur wird am ersten Klausurtermin 2021 (Termin wird zeitnah benannt) angeboten.

Für Studierende, die zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind, ist damit sichergestellt, dass Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes erbracht werden können. Es wird gebeten, dieses im Rahmen Ihrer Studienplanung zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Team Prüfungsamt