Das Seminar wird sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Fragen des Wettbewerbsschutzes auf digitalen Märkten befassen. Es wird als Blockveranstaltung am Mittwoch, den 22.01.2020 im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Mittelweg 187, 20148 Hamburg, abgehalten werden.
Interessenten wenden sich bitte an Herrn Jonas Kranz, Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Tel. 040-41900-321, E-Mail: kranz@mpipriv.de.
Am Donnerstag, den 17.10 findet im Raum EG 17 um 17 Uhr c.t. eine Vorbesprechung statt. Die Vergabe der Themen erfolgt – unabhängig vom Termin der Vorbesprechung – nach Rücksprache und unter Berücksichtigung der Reihenfolge der Anmeldungen.
Themen
- Plattformbeschränkungen innerhalb und außerhalb selektiver Vertriebssysteme
- Zugangsbeschränkungen zu Preisvergleichsportalen und Suchmaschinen
- Wettbewerbsbeschränkungen durch Preisparitäts- oder Bestpreisklauseln für Internet-Buchungsportale
- Preissetzung durch Algorithmen und ihre Erfassung durch das Kartellverbot
- Die Abgrenzung zwischen aktivem und passivem Verkauf nach Art. 4 lit. b) i) und lit. c) im Online-Vertrieb
- Probleme der Marktabgrenzung auf mehrseitigen digitalen Märkten, insbesondere bei unentgeltlicher Leistungserbringung
- Kartellrechtliche Grenzen des Geo-Blocking nach dem europäischen Recht
- Big Data – Der Zugang zu Daten als kartellrechtliches Problem
- Behinderungsmissbrauch auf digitalen Märkten – Microsoft, Google und Co.
- Ausbeutungsmissbrauch nach § 19 GWB auf digitalen Märkten – der Facebook-Fall des BKartA
- a) Konditionenmissbrauch durch Verletzung nicht-kartellrechtlicher Normen nach § 19 GWB
- b) Das Kausalitätserfordernis beim kartellrechtlichen Missbrauchsverbot