Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung ist zum 1. November 2019 eine Stelle für eine Studentische Hilfskraft (m/w) mit einer monatlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen.

Die Aufgaben umfassen die Unterstützung des Lehrstuhls bei Forschung, Lehre und Verwaltung.

Einstellungsvoraussetzungen:
Die Bewerber sollten mindestens ein zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.

Erwünschte Qualifikationen:
Interesse am Zivilrecht sowie gute Sprachkenntnisse (z. B. Englisch, Französisch bzw. Chinesisch).
Bei fortgeschrittenen Studierenden ist ein besonderes Interesse am Arbeits- oder Gesellschaftsrecht von Vorteil.

Vollständige Stellenausschreibung (PDF)