Seminar zum Versammlungsrecht

 

Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit interessanten rechtswissenschaftlichen Fragen des Versammlungsrechts zu beschäftigen. Hierbei haben Sie die Chance – anknüpfend an Ihr Grundwissen aus dem Studium – rechtswissenschaftliche Fragen zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht sowie den Grundrechten zu bearbeiten und zu diskutieren und sich damit zugleich auf examensrelevante Themen vorzubereiten.

Anbei finden Sie eine Themenliste. Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.

Im Seminar können Sie einen Seminarschein erwerben. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie vor Fertigstellung der schriftlichen Arbeit Ihr Thema mündlich präsentieren sowie mit den anderen Seminarteilnehmenden diskutieren. Im Anschluss sollen die gewonnenen Erkenntnisse in die Themenarbeit eingearbeitet werden. Ein Seminarschein ist Voraussetzung für eine spätere Promotion. Die Seminararbeit bietet fortgeschrittenen Studierenden aber auch die Chance, die Anfertigung einer Themenarbeit zu üben, was mit Blick auf die Schwerpunkthausarbeit sinnvoll ist, da Sie bislang im Studium nicht mit Themenarbeiten konfrontiert waren. Eine entsprechende Übung ist dringend zu empfehlen; so lassen sich später Fehler korrigieren, die sich nachteilig auf die Benotung der examensrelevanten Schwerpunkthausarbeit auswirken würden.

Wenn Sie sich anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Victoria Behrendt (victoria.behrendt@uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve“. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten.

Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der Fakultät für Rechtswissenschaft am Ende des Wintersemesters 2019/2020 stattfinden. Im November wird es eine Vorbesprechung geben, über die die angemeldeten Studierenden gesondert informiert werden.

 

Themen

 

  • 8 GG und das Verhältnis zum Versammlungsgesetz

 

  • Zur Polizei(rechts)festigkeit der Versammlung

 

  • Zum Begriff der Versammlung – unter Berücksichtigung besonderer Versammlungsformen

 

  • Zum Ausschluss des Versammlungsrechts nach § 1 Abs. 2 VersammlG

 

  • Rechtliche Konsequenzen der Störung von Versammlungen im Sinne des § 2 Abs. 2 VersammlG

 

  • Faktische Eingriffe in die Versammlungsfreiheit

 

  • Die Versammlungsleitung unter besonderer Berücksichtigung der Figur des „faktischen Leiters“ einer Versammlung

 

  • Die Rolle von Art. 19 Abs. 4 GG im Versammlungsrecht

 

  • Schutzwaffen nach § 17a VersammlG

 

  • Die Rechtmäßigkeit der Verhängung von Bußgeldern in Abhängigkeit von der Rechtmäßigkeit der versammlungsrechtlichen Maßnahme

 

  • Alkoholverbot bei Versammlungen

 

  • Versammlungsbeschränkungen zum Schutz der Rechte Dritter – erläutern und bewerten Sie diese rechtliche Fragestellung unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des VG Karlsruhe v. 27.3.2019 (2 K 1979/19)

 

  • Schutz ausländischer Staatsoberhäupter vor kritischen Versammlungen

 

  • Zum Vermummungsverbot gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 17a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG

 

  • Zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und Beamtinnen (in Hamburg) – ein Pendant zum versammlungsrechtlichen Vermummungsverbot?