Sozialrechtliches Seminar

 Im Sozialrecht finden sich zahlreiche Sonderregelungen, die besondere Leistungen für Kinder vorsehen. Aber auch Dritte, die Kinder betreuen oder erziehen, werden sozialrechtlich gefördert. Selbst das Verfahrensrecht enthält spezifische Regelungen, die der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern, aber auch den Interessen ihrer Eltern Rechnung tragen sollen.

Diese gesetzgeberischen Entscheidungen bilden den Ausgangspunkt zahlreicher rechtswissenschaftlicher Fragestellungen. Welche vom Gesetzgeber festgelegten Personengruppen können etwa in welcher Weise von staatlichen Leistungen profitieren – und ist das dahinterstehende Familienbild eigentlich noch zeitgemäß? Werden Kinder als zukünftige Beitragszahler zu Objekten wirtschaftspolitischer Erwägungen? In welcher Form werden Interessenskonflikte – insbesondere zwischen Kind, Eltern und Staat – auf sozialrechtlicher Ebene gelöst? Im sozialrechtlichen Seminar bietet sich die Gelegenheit, die verschiedenen gesetzlichen Regelungen einer kritischen Analyse aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zu unterziehen.

Im Seminar können Sie einen Seminarschein erwerben. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie vor Fertigstellung der schriftlichen Arbeit Ihr Thema mündlich präsentieren sowie mit den anderen Seminarteilnehmenden diskutieren. Im Anschluss sollen die gewonnenen Erkenntnisse in die Themenarbeit eingearbeitet werden. Ein Seminarschein ist Voraussetzung für eine spätere Promotion. Die Seminararbeit bietet fortgeschrittenen Studierenden aber auch die Chance, die Anfertigung einer Themenarbeit im Schwerpunktbereich einzuüben.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die Seminararbeit als Hausarbeit im Sinne von § 41 SPO zu schreiben.

Das Seminar wird am Ende des Wintersemesters 2019/20 als Blockveranstaltung angeboten. Im November wird eine Vorbesprechung stattfinden; Details werden rechtzeitig bekannt gemacht.

Wenn Sie sich anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Sebastian Krauß (sebastian.krauss@uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve“. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Dagmar Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de).

Anbei finden Sie eine Themenliste. Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.

 

Prof. Dr. Dagmar Felix

 

Themenliste:

 

  • Der Begriff des Kindes im Sozialrecht

Diskutieren und bewerten Sie unter Berücksichtigung von § 56 Abs. 2 SGB I und spezialgesetzlichen Regelungen die Festlegung des durch den Gesetzgeber im Sozialrecht definierten Personenkreises; dabei soll der Aspekt der Altersgrenzen nicht berücksichtigt werden.

 

  • Die verfahrensrechtliche Stellung von Kindern im Sozialrecht

 

  • Altersgrenzen von Kindern im Sozialversicherungsrecht

 

  • Leistungsansprüche von Kindern im Sozialversicherungsrecht

 

  • Leistungsansprüche Dritter aufgrund des Vorhandenseins von Kindern

 

  • Das Kind in der Bedarfsgemeinschaft

 

  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II

 

  • Das staatliche Wächteramt und sein Verhältnis zur elterlichen Erziehung

 

  • Der Anspruch auf einen Kindergartenplatz