Verfassungs- und Verwaltungsgeschichtliches Seminar im WS 2019/20

Das Grundgesetz war ursprünglich als Provisorium geplant – es wurde eine große Erfolgsgeschichte. Die Grundbedingungen dafür waren von Anfang an günstig. Denn man schuf in Herrenchiemsee ein solides Gesetzeswerk, eine „Antithese zur finsteren Nazivergangenheit“ (Kurt Kister), außerdem band man erstmals auch die Staatsgewalt an eben diese Rechte, man gestaltete die Grundrechte einklagbar aus und etablierte ein Verfassungsgericht als Schutzgarant. Der Erfolg stellte sich aber auch deswegen ein, weil sich das Grundgesetz über die Jahre hinweg als gut lebbare Verfassung erwies, mit der man in der Lage war, auf aktuelle Gegebenheiten zu reagieren, nicht zuletzt wegen der intensiven Judikatur des Bundesverfassungsgerichts.

Das Blockseminar setzt sich zur Aufgabe nachzuvollziehen, wie Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Staatsgewalten die junge BRD formten.

Der Termin des Blocks wird in der Vorbesprechung bekannt gegeben. Im Seminar können sowohl ein nach der Promotionsordnung erforderlicher Seminarschein als auch ein Grundlagenschein im Hauptstudium erworben werden. Voraussetzungen einer erfolgreichen Teilnahme sind eine bestandene Themenhausarbeit und ein Referat.

 

Zur Bearbeitung stehen unter anderem folgende Themen zu Wahl:

  1. Art. 5 Abs. 3 S. 2 GG – Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit/Forschungsfreiheit?
  2. Das „Wirtschaftsmodell“ des BVerfG in den 50er und 60er Jahren.
  3. Was geschah mit den vorkonstitutionellen „Restbeständen“?
  4. Der Übergang von der Staatsgerichtsbarkeit zur Verfassungsgerichtsbarkeit – Walter Strauß, Die oberste Bundesgerichtsbarkeit, Heidelberg 1949
  5. Der „rechtsstaatliche“ Streit um den „unbestimmten Rechtsbegriff“
  6. Der 38. Deutsche Juristentag (1951)/42. Deutsches Juristentag (1957) und das Verwaltungsprozessrecht
  7. Verfassungsvergleich einer vorläufigen Länderverfassung und dem Grundgesetz – Aussagekraft für die Stimmungslage in der frühen BRD.
  8. „[D]ie Verwaltungslehre als Fach (…) existiert“ (Werner Thieme, Verwaltungslehre 1967, Vorwort) – Die Anfänge der Verwaltungslehre
  9. Das KPD-Verbot

 

Hinsichtlich der Themenwahl gilt das Recht des ersten Zugriffs. Eine ausführliche Themenliste wird auf Wunsch per Mail versendet (Sarah.Bachmann@jura.uni-hamburg.de). Es besteht außerdem die Möglichkeit, eigene Themenvorschläge einzubringen.

Anmeldungen zum Seminar und die endgültige Themenvergabe erfolgen im Termin der Vorbesprechung am

 

Montag, den 21. Oktober 2019

12 Uhr c.t., Rhs EG 20

 

oder per Mail an sarah.bachmann@jura.uni-hamburg.de. Bitte geben Sie bei einer schriftlichen Anmeldung Namen, Matrikelnummer, Fachsemester und ggfs. das von Ihnen präferierte Thema an.

Eine Anmeldung zur Vorbesprechung ist nicht erforderlich.

 

Jörg Berkemann

Sarah Bachmann