Die Frage nach der Zukunft der Europäischen Union steht im Fokus der politischen und rechtlichen Debatten um die Union. Der spätere französische Staatspräsident Emmanuel Macron forderte in seiner Grundsatzrede an der Pariser Sorbonne-Universität die “Neugründung” eines souveränen, geeinten und demokratischen Europas. Doch sind derartige Reformen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive tatsächlich umsetzbar und notwendig?

 

In dem Seminar „Neugründung der Europäischen Union” wollen wir gemeinsam dieser Frage auf den Grund gehen. Dabei werden wir nicht nur eine Bilanz 10 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ziehen, sondern zugleich einen Ausblick in die Zukunft wagen.

Die Seminarvorträge finden im Rahmen einer gemeinsamen Fahrt nach Brüssel vom 17. bis zum 19. Juni 2020 statt. Die Studierenden erhalten die Chance, ihre Seminararbeiten in der Ständigen Vertretung Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Brüssel vorzustellen.

 

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