Für die Korrektur von Klausuren in

Strafrecht BT I
Strafrechtsgeschichte
Strafprozessrecht

suchen wir KorrekturassistentInnen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.

Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE).
Eine KE beträgt derzeit € 4,68; die Korrektur einer Klausur im Grundstudium wird mit 2 KE und einer Klausur im Hauptstudium mit 3 KE vergütet.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungen per E-mail mit den üblichen Unterlagen(einfache Kopie des/der Examenszeugnisse(s),
Angaben der Examensleistungen im Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht erworbenen
Scheine und ggf. andere relevante Nachweise) an die unten stehende Adresse:
E-Mail: barbara.fisz@jura.uni-hamburg.de