Liebe Studierende,
ich kann Ihnen mitteilen, dass das Prüfungsamt bereits Hausarbeiten
„BGB AT & Vertragsrecht I“ mit der Bewertung „mangelhaft“ und
„ungenügend“ eingescannt und an einige von Ihnen übersandt hat. Nach
Auskunft des Prüfungsamtes werden morgen, d.h. am 03. Juni 2020, all
diejenigen angeschrieben, die Ihre eingescannte Hausarbeit noch nicht
erhalten haben. Die Ausführungen vorausgeschickt und davon ausgehend,
dass Sie morgen alle Ihre Hausarbeiten erhalten haben, danke ich für
Ihr Verständnis und bitte um Übersendung der Begründung Ihrer
Remonstration bis zum 10. Juni 2020.
Mit freundlichen Grüßen
Margrit Brüggemann
Sekretariat Prof. Dr. Bork