Für die Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten in
• Strafrecht BT II (Klausur – Termin: ca. Mitte/Ende Juli 2020)
• Strafrecht BT II (Hausarbeit – Termin: Anfang November 2020)
• Strafrecht AT II (Hausarbeit – Termin: Anfang November 2020)
suchen wir weitere Korrekturassistenten und Korrekturassistentinnen.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem
Gebiet des Strafrechts und in der Regel ein überdurchschnittliches
Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten
(KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68. (BT-II-Klausuren: 3 KE,
AT-II-Hausarbeit [Grundstudium]: 4 KE, BT-II-Hausarbeit [Hauptstudium]:
5,5 KE).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache
Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im
Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht
erworbenen Scheine (bzw. STiNE-Ausdruck) und ggf. andere relevante
Nachweise) per Mail an: ute.ehrk[at]uni-hamburg.de