Die Corona-Pandemie hat einer Vielzahl von (teils altbekannten) vertragsrechtlichen Fragen zu einer akuten Relevanz verholfen: Wer trägt eigentlich das Risiko, dass eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann oder darf(z.B. bei stornierten Flügen)? Hat man Geld wirklich immer zu haben – als Verbraucher und als Unternehmen (etwa als Mieter:in)? Welche Rolle spielen hier die Interessen der einzelnen Beteiligten und inwieweit sind gesamtgesellschaftliche Fragen von Relevanz?
In Anbetracht der durch die Corona-Pandemie aufgetretenen vertragsrechtlichen Probleme sehen manche die erste große Bewährungsprobe für das „neue“ deutsche Leistungsstörungsrecht (seit der Schuldrechtsmodernisierung aus dem Jahr 2002) gekommen. Es fragt sich, ob und inwieweit die Regelungen für die durch die Corona-Pandemie aufgetretenen Herausforderungen interessengerechte Lösungen bieten. Auch gilt es zu überlegen, wie das Ende März erlassene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie mit Blick auf das Vertragsrecht zu beurteilen ist.
Diesen und anderen vertragsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pandemie wollen wir uns im Rahmen des Seminars widmen. Ihre konkrete Fragestellung werden Sie dazu in der Veranstaltung selbst definieren. Neben den rechtlichen Aspekten sollen insbesondere auch der Prozess des Erstellens einer Themenhausarbeit sowie Qualitätskriterien für derartige Arbeiten im Fokus stehen. Dabei lege ich – auch im Rahmen der Online-Lehre – Wert auf einen intensiven Austausch aller Teilnehmenden untereinander und auf eine gute Unterstützung Ihres Lern- und Arbeitsprozesses.
Prof. Dr. Mareike Schmidt