Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) halten Einzug in alle Lebensbereiche, so auch in die Medizin. Diese Entwicklung birgt zahlreiche Chancen für das Gesundheitswesen. Gleichzeitig besteht Bedarf nach rechtlicher Einhegung. Ein besonders wichtiger Themenkomplex ist der Datenschutz. Gerade im medizinischen Bereich haben wir es mit sensiblen Daten zu tun, die es in besonderer Weise zu schützen gilt. Gleichzeitig sind Daten eine wichtige Voraussetzung, damit medizinische KI- Anwendungen zuverlässige Aussagen treffen können. Hier gilt es, die richtige Balance zu finden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, inwieweit der Einsatz KI-basierter Systeme Änderungen der professionellen Rahmenbedingungen im Verhältnis zwischen Ärztinnen und PatientInnen mit sich bringt. Das betrifft vor allem die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit und der Haftung bei Fehlern. Überdies ist der Einsatz von KI-basierten Anwendungen folgenreich für das gesamte Gesundheitssystem. Traditionell basiert es auf dem Solidaritätsgedanken. Dieser droht allerdings zu verwässern, je mehr Individualisierung durch KI-Anwendungen stattfindet. Diese Entwicklungen gilt es, rechtlich zu begleiten und ggf. regulierend einzuhegen. Diesen Fragen nachzuspüren, lohnt sich, denn das Thema Gesundheit und Gesundheitsversorgung betrifft uns alle. Das Seminar will dazu einladen, sich Gedanken über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu machen.

Zur Einführung in die Thematik wird ein Einblick in die medizinische Praxis gegeben. Als Anschauungsbeispiel dienen Gesundheits-Apps, die mittlerweile weit verbreitet sind. Prof. Dr. Schulte-Markwort (ehemaliger Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie am UKE) wird anlässlich der Seminar-Auftaktveranstaltung über seine Erfahrungen bei der Entwicklung einer App berichten, die automatisierte Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche anbietet. Anhand dessen sollen rechtliche Fragestellungen vertieft werden.

Mögliche Themen, die im Rahmen einer Seminararbeit bearbeitet werden können, sind:

  • Wie verändert sich die Aufklärungspflicht des Arztes beim Einsatz von KI-Anwendungen in der Behandlung?
  • (Markt-)Zulassung von KI-nutzender Software als Medizinprodukt
  • Wer haftet für fehlerhafte Entscheidungen (z.B. Diskriminierungen) beim Einsatz von KI-

    Anwendungen in der Medizin?

  • Wie lassen sich Patientendaten bei Einsatz von KI-Anwendungen in der Medizin schützen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können und dürfen Patientendaten, die von Tracker oder

    Wearables erhoben werden, für Forschung, Diagnostik etc. genutzt werden?

  • Führt der Einsatz von KI in der Medizin zu einer Verwässerung des Solidaritätsgedankens im

    Versicherungssystem?

  • Inwieweit muss der Staat ein solidarisches Versicherungssystem bereitstellen?
  • KI im Gesundheitswesen: Wie sieht die Krankenversicherung der Zukunft aus?
  • (Datenschutz-)Rechtliche Bewertung der elektronischen Gesundheitsakte

 

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an alle InteressentInnen, insbesondere an Studierende des Schwerpunktbereichs Information und Kommunikation, aber auch an alle Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Doktoranden, die an neuartigen juristischen Fragestellungen interessiert sind.

Nach Absprache können auch Examensarbeiten im SPB angefertigt werden.

 

Leistungen und Ablauf:

Um einen Seminarschein zu erwerben, sind gemäß der Promotionsordnung folgende Leistungen zu erbringen:

  • Aktive Teilnahme an den Seminardiskussionen
  • Mündliches Referat
  • Anfertigung einer Seminararbeit (50.000 Zeichen)

Die Veranstaltungen finden per ZOOM statt. Von den Teilnehmenden wird die (virtuelle) Präsenz an allen Terminen erwartet. Vor Veranstaltungsbeginn erhalten alle TeilnehmerInnen vorbereitende Materialien, die vor dem ersten Termin zu bearbeiten sind.

Zum Auftakt am 29. April/6. Mai 2021 (jeweils 14–16 Uhr) erfolgt eine Einführung in den Themenkomplex, u.a. anhand des Praxisbeispiels von Prof. Dr. Schulte-Markwort. Anschließend werden die Themen vergeben. Im Rahmen einer Blockveranstaltung Ende Juni findet die Präsentation der Seminararbeiten statt. Die Studierenden sind eingeladen, jederzeit individuelles Feedback einzuholen.

 

Anmeldung:

Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte unter Angabe von Namen, Matrikelnummer und Fachsemester per E-Mail an gabriele.buchholtz@uni-hamburg.de an.

gez. Buchholtz

Vollständige Seminarankündigung (PDF)