Für die Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht:

suchen wir
Korrekturassistenten und Korrekturassistentinnen.

Im Sommersemester 2021 findet an der Universität Hamburg voraussichtlich
wieder ein sog. digitales Semester statt. Das hat zur Folge, dass die
Klausuren und Hausarbeiten digital ein-gereicht und digital korrigiert
werden.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem
Gebiet des Straf-rechts und in der Regel ein überdurchschnittliches
Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.

Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten
(KE). Eine KE be-trägt derzeit € 4,68. Für eine 2-stündige Klausur gibt
es 2 KE, für eine 3-stündige Klausur 3 KE. Für die AT-II-Hausarbeit gibt
es 4 KE und für die BT-II-Hausarbeit 5,5 KE.

Die Klausuren werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben und
korrigiert. Die genauen Termine stehen noch nicht fest. Die Hausarbeiten
werden im Herbst korrigiert, meistens ca. Mitte Oktober.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache
Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im
Strafrecht, tabellarischer Lebens-lauf, Kopien der im Strafrecht
erworbenen Scheine bzw. STiNE-Ausdruck (oder ähnliches) und ggf. andere
relevante Nachweise) per Mail an:

ute.ehrk[at]uni-hamburg.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ehrk
(Tel. 040/42838-4544, E-Mail: ute.ehrk[at]uni-hamburg.de).

Hamburg, den 9. März 2021