Liebe Studierende,

die Zulassungsbegrenzung zur SPB-Prüfung im SPB VIII ist mit dem Dekanatsbeschluss vom 28.06.2022 wieder aufgehoben worden.

Die Bekanntmachungen vom 09.07.2021 (Wichtige Hinweise zum Schwerpunktbereich VIII (Umwelt- und Planungsrecht)), vom 06.08.2021 (Bekanntmachung zur Begrenzung der Zulassung von Teilnehmer:innen zur SPB-Prüfung im SPB VIII (Schwerpunktbereich VIII (Umwelt- und Planungsrecht)) sowie vom 04.04.2022 (Ergänzung zur Bekanntmachung zur Begrenzung der Zulassung von Teilnehmer:innen zur SPB-Prüfung im SPB VIII (Umwelt- und Planungsrecht) vom 06. August 2021 ) verlieren damit ihre Gültigkeit.

Mit freundlichem Grüßen

Prof. Dr. Ivo Appel & Team Prüfungsamt

Bekanntmachung (PDF)