Am 08. November, jeweils ab 16 Uhr c.t. startet die Vorlesung Europäisches Seehafenrecht (10-02-353) von Herrn Dr. Kai-Dieter Classen.
Häfen sind die Kristallisationspunkte weltumspannender Logistikketten, Ein- und Ausgangsportale von Volkswirtschaften und Wirtschaftsräumen im globalisierten Handel und Voraussetzung für die maritime Wirtschaft. Die EU erkennt über 300 mitgliedstaatliche Häfen als besonders bedeutsam für den Binnenmarkt an, die weltweit größten drei Containerhäfen außerhalb Asiens liegen in Europa (Rotterdam, Antwerpen, Hamburg). Trotz ihrer globalen Funktion sind Häfen gleichzeitig mitunter sehr lokal geprägt. Sie sind hochkomplexe Infrastruktureinrichtungen und Unternehmensstandorte an der Schnittstelle von Wasser und Land. Häfen sind aufgrund ihrer geografischen Lage, organisatorischen Struktur, rechtlichen Rahmenbedingungen und der schwerpunktmäßig gehandelten Güter und Dienstleistungen äußerst unterschiedlich.
Das aus der „Funktionseinheit Hafen“ ableitbare EU-Hafenrecht fügt sich aus verschiedenen Fragmenten der Rechtsanwendung allgemeiner Bestimmungen und spezifischer Regulierung zusammen. Ziel der Vorlesung „Europäisches Seehafenrecht“ ist, die wichtigsten Anwendungsfälle und Regelungen zusammenzuführen, im Gesamtzusammenhang darzustellen und untereinander in Bezug zu setzen. Auf diese Weise lassen sich klare Konturen eines europäischen Hafenrechts mit seinen Bezügen zum Völkerrecht wie auch zu den mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen herausarbeiten.
Die Vorlesung gibt zunächst einen allgemeinen Überblick über Seehäfen, ihre Strukturen, Akteure und Funktionen. Weitere Module widmen sich der Anwendung primärrechtlicher Politiken auf Häfen. Diese Praxis setzt in vielerlei Hinsicht den Rahmen für hafenspezifisches Sekundärrecht. Abgerundet wird die Vorlesung durch eine kursorische Darstellung weiterer hafenbezogener sekundärrechtlicher Regelungen. Als Schluss ist eine fachlich begleitete Hafenrundfahrt avisiert. Die Vorlesung dient damit einerseits der spezifischen Vertiefung verschiedener Bereiche des Europarechts. Zum anderen will sie den Hafen als Ausgangs- und Endpunkt der maritimen Transportkette in seiner Vielschichtigkeit und Funktionsweise erläutern.