Ende 2019 wurde noch darüber nachgedacht, wie man mit den Beitragsüberschüssen in der Sozialversicherung Gutes tun könnte. Kein Jahr später war jedenfalls dieses Luxusproblem gelöst. Die Pandemie hatte auch den letzten Cent an Überschüssen verbraucht und war für den Gesetzgeber Anlass, nunmehr auch die Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich durch die Aufnahme von Krediten zu finanzieren. Gegenwärtig wird über nötige Schritte hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft sowie einen weiteren Ausbau der Sozialsysteme, insbesondere der Pflegeversicherung, diskutiert. Das alles kostet Geld und wird, sofern die „Schuldenbremse“ des Grundgesetzes unangetastet bleibt und auch nicht mit gewagten Konstruktionen umgangen wird, unumgänglich zu Strukturreformen im Sozial- und Gesundheitsbereich führen müssen.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Im Anschluss: gemeinsamer Ausklang mit Wein und Brezeln! Alle sind herzlich eingeladen.

Am DONNERSTAG, 12. Januar 2023
Beginn: 18:15 Uhr
Wo: EG 18/19, Rechtshaus
Rothenbaumchaussee 33

Referent:
Prof. Dr. Rainer Schlegel
Präsident des Bundessozialgerichts, Kassel

Plakat (PDF)

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