Liebe Studierende,
 
gerne informieren wir Sie darüber, dass der Antrag auf Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung über STiNE gestellt werden kann. Wie die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung beantragt werden kann, können Sie dem verlinkten PDF entnehmen. Bereits gestellte Zulassungsanträge behalten ihre Gültigkeit und werden bearbeitet.
 
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Prüfungsamt