Bereich: Vertiefungsveranstaltung im Privatrecht
Termine: Vorbesprechung am 27.05.2024, 18:00-20:30h; eine Zwischenbesprechung wird in der 2. Junihälfte stattfinden, die Blockveranstaltung mit den Seminarvorträgen voraussichtlich im Juli; beide Termine (Zwischenbesprechung und Blockveranstaltung) werden mit den Teilnehmenden abgestimmt.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich per E-Mail an mschmidt@eth.mpg.de.
Vorkenntnisse: Willkommen sind alle Studierenden, die Interesse am Thema haben und sich selbstständig (mit Unterstützung) mit einer rechtswissenschaftlichen Frage vertieft auseinandersetzen wollen. Grundkenntnisse im Sachenrecht sind zwingend erforderlich.

Eigentum ist die umfassende Herrschaft einer Person über seine Sache.“ Auch wenn das auf den ersten Blick eine eindeutige Definition ist, lohnt es sich genauer hinzugucken: in die Vergangenheit, die Gegenwart und vielleicht auch die Zukunft. Was die Eigentümerin darf, ist nämlich in den letzten Jahrzehnten keineswegs unangetastet geblieben und steht nicht zuletzt in einem engen Zusammenhang mit Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt. Aktuell befinden wir uns mitten in (mindestens) zwei großen Transformationsprozessen, nämlich der Digitalisierung und der Klimawende. Insofern liegt die Frage auf der Hand, wie es da ums Eigentum steht, ob es vor diesem Hintergrund schon zu Veränderungen gekommen ist und welche möglicherweise bevorstehen. In diesem Rahmen lässt sich zum Beispiel darüber nachdenken, ob es ein Dateneigentum geben sollte, wie mit virtuellen Beeinträchtigungen des Eigentums umzugehen ist, ob sich in Anbetracht des Klimawandels Ansprüche aus dem Eigentum herleiten lassen und inwiefern das Nachbarrecht möglicherweise zu mehr Nachhaltigkeit beitragen können. Solchen und anderen Fragen wollen wir im Rahmen des Seminars gemeinsam nachgehen und so dem „Eigentum im Wandel“ näher kommen.