Eine strafrechtliche Betrachtung aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums der Großen Strafrechtsreform

Die Tätigkeit der Großen Strafrechtskommission, die in den Entwurf 1962 mündete, erfährt heute eine überwiegend kritische Würdigung. Dies gilt sowohl der personellen Zusammensetzung der Kommission als auch dem Entwurf, der bereits in den Augen mancher Zeitgenossen als rückwärtsgewandt galt. So gilt die Große Strafrechtsreform, die 1975 in einen neuen Allgemeinen Teil mündete, zutreffend als Kompromiss des Entwurfs 1962 und des Alternativ-Entwurfs von
1966. Die Vorarbeiten sind zugleich ein Paradebeispiel für eine lang zurückreichende, aber zunehmend aus der Zeit fallende Tradition groß angelegter Reformvorhaben unter grundlegender Berücksichtigung der Rechtswissenschaft.

Wir wollen dieses 50-jährige Jubiläum zum Anlass nehmen, die Arbeiten der Großen Strafrechtskommission zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts nachzuzeichnen und ‒ auch mit Blick auf Gegenvorschläge ‒ kritisch zu würdigen. Da die Sitzungen protokolliert wurden, bieten sie eine wahre Fundgrube rechtspolitischer und rechtsdogmatischer Gedanken. Diese sind, weil die Reform so groß angelegt war, von enormer Breite. So manche Frage wurde im Vorfeld der Großen Strafrechtskommission letztmalig grundlegend gestellt. Unter anderem möchten wir mit unserer Tagung beleuchten, ob bzw. wieweit der jeweilige Reformvorschlag den Weg in die Strafgesetzgebung gefunden oder auch nicht gefunden hat. Das kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen: Es kann verlorenes oder vergessenes Gedankengut neu fruchtbar gemacht werden, es können Entwicklungslinien nachgezeichnet werden, mag die Diskussion in der Kommission insofern Endpunkt, Katalysator oder Initiator gewesen sein. Thematisch besteht dabei jede Freiheit; es sollte nur der Bezug zu den Diskussionen in der Kommission als grundlegendes Element des jeweiligen Beitrags ernst genommen und klar genug herausgearbeitet sein.

Die Tagung wird am 5. und 6. Dezember 2025 an der Universität Hamburg und der Bucerius Law School stattfinden. Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet.

Interessierte sind herzlich eingeladen, sich mit einem Abstract (bis 1500 Zeichen) bis zum 1. Mai 2025 an das Sekretariat des Lehrstuhls Krell (kathrin.mai@law-school.de) zu wenden.

Call for Papers (PDF)