Mit „Law & Anthropology“ wird die Schnittstelle zwischen dem Recht bzw. der Rechtswissenschaft und der Kultur- bzw. Sozialanthropologie oder auch Ethnologie bezeichnet. Die Ethnologie versteht Recht im Ausgangspunkt als eine kulturelle Praxis und erforscht es primär empirisch und explorativ, vor allem im Wege der Feldforschung oder durch Beobachtungen im Gerichtssaal. Dabei standen früher vor allem die Ordnungen sogenannter traditioneller Gesellschaften in Afrika, Asien oder Amerika im Vordergrund; in den letzten 50 Jahren rückten jedoch auch staatliches Recht und Gerichtswesen in den Fokus rechtsethnologischer Forschungsinteressen.

Mit „Law & Anthropology“ ist demnach ein weites und mannigfaltiges Forschungsfeld beschrieben, innerhalb dessen beispielsweise Fragen wie die folgenden untersucht werden: Was bedeutet und wie funktioniert Recht in unterschiedlichen Gesellschaften? Welche verschiedenen normativen Ordnungen (z.B. religiösen, staatlichen und transnationalen Ursprungs) prägen gesellschaftliches Miteinander und wie sind diese Ordnungen miteinander verknüpft (sog. „Rechtspluralismus“)? Was ist die Rolle von Recht im Alltag, wie wirkt es sich dort aus? Wie wird es von unterschiedlichen Mitgliedern der Gesellschaft wahrgenommen und genutzt? In welchem Verhältnis stehen Recht und Kultur zueinander? Diese Frage stellt sich etwa mit Blick auf die als universal verstandenen Menschenrechte und ihre Bedeutung in unterschiedlichen kulturellen Kontexten, aber auch in der Anwendung staatlichen Rechts in kulturell pluralen Gesellschaften, v.a. mit Blick auf Indigene und Migration.

In diesem Seminar wollen wir uns anhand der Lektüre und Besprechung von Originaltexten dem Forschungsgebiet „Law & Anthropology“ annähern. Im Fokus steht dabei das Kennenlernen von zentralen Themen, Methoden und Konzepten des Feldes. Gleichzeitig soll aber immer auch der Vergleich mit bzw. die Verknüpfung zu dogmatischer Rechtswissenschaft, insbesondere der Arbeit mit dem geltenden Recht, der Rechtspraxis sowie den bisherigen Verständnissen der Teilnehmenden hergestellt werden.

Zeitplan

Die Vorbesprechung findet am 29.04.2025 von 18:00h bis 20:30h in EG 15/16 statt. Eine Zwischenbesprechung wird etwa Ende Mai oder Anfang Juni per Zoom durchgeführt. Den Kern des Seminars bildet die Blockveranstaltung (im Rechtshaus), voraussichtlich Ende Juni oder Anfang Juli. Die genauen Termine für Zwischenbesprechung und Blockveranstaltung werden mit den Teilnehmenden im Rahmen der Vorbesprechung festgelegt. Seminararbeiten müssen bis zum 31.07.2025, nach Absprache ggf. auch später, abgegeben werden. Nach Absprache ist eine Teilnahme auch noch nach der Vorbesprechung möglich.

Leistungen

Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, ausgewählte (primär englischsprachige) Texte zum Seminarthema zu lesen, vorzustellen und zu diskutieren. Vorkenntnisse zur Kultur-/Sozialanthropologie sind nicht erforderlich.

Zum Erwerb eines Seminarscheins im Sinne der Promotionsordnung sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Mündliches Referat
  • Anfertigung einer Seminararbeit
  • Diskussion zu den Referaten der Kommiliton:innen
  • Aktive Teilnahme an der Veranstaltung

Examenshausarbeiten können in dieser Veranstaltung nicht geschrieben werden.

Anmeldung

Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte direkt bei mir (mareike.schmidt@uni-hamburg.de).

Die Vorbesprechung findet am 29.04.2025 von 18.00 bis 20.30 Uhr in EG 15/16 statt.


Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M. (Tsinghua, China)