Seit einigen Jahren sorgen Zwischenfälle im maritimen Raum, insbesondere in der Nord- und Ostsee, für angespannte Aufmerksamkeit. Beispiele hierfür sind die Fahrten von Schiffen der sog. Schattenflotte, die Beschädigung von Unterseekabeln oder der Anschlag auf die Nord-Stream-2-Pipeline. Dabei ist deutlich geworden, dass der Schutz der maritimen Infrastruktur nur schwer gewährleistet werden kann und dringend verstärkt werden muss. Die Tagung am 21. November an der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr widmet sich den juristischen Fragen, die mit dieser Schutzaufgabe einhergehen. Die Vortragenden stammen aus der Rechtswissenschaft sowie aus den Leitungsebenen des BMVg, der Bundespolizei See und des Havariekommandos Cuxhaven. Nähere Informationen:
https://www.hsu-hh.de/vergaberecht/maritime-sicherheit/, Anmeldung unter vorwerka@hsu-hh.de