Liebe Studierende,

aufgrund der Einführung des integrierten Bachelors gibt es auch Neuerungen, die die Rückgabe von Klausuren anbelangen. Die Zuständigkeit wechselt vollständig vom Studienmanagement an die Lehrstühle. Diese organisieren künftig sowohl die Ausgabestelle als auch den weiteren Prozess der Einsichtnahme (s. weiter unten).

Wichtig ist, dass nur noch die Klausuren, die vor dem WiSe 2025/26 geschrieben wurden (bzw. die noch dem SoSe 2025 zugerechnet werden), an der Ausgabestelle abgeholt werden können. Hierfür vereinbaren Sie bitte vorher einen Abholtermin unter: ausgabestelle.jura@uni-hamburg.de

Damit wir Ihre Anfrage von Anfang an gut zuordnen können, beachten Sie dabei bitte folgende Punkte:

Geben Sie im Betreff bitte an: Name – Matrikelnummer – Fach – WiSe/SoSe (Jahr) und ggf. die Ergänzung GSR oder HEX

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • Die vollständig ausgefüllte Empfangsbestätigung (ausgabeformular.pdf)
  • Ihren Studierendenausweis
  • Ihren Lichtbildausweis

Die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich; dafür benötigen wir:

Wichtig ist ebenfalls, dass Anfragen zur Klausurabholung nur dann bearbeitet werden, wenn sie von der Uni-Mailadresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) gesendet werden.

Noch eine Bitte: Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Sollten Sie verhindert sein, geben Sie uns vorher per E-Mail Bescheid (ebenfalls an: ausgabestelle.jura@uni-hamburg.de). Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann die Abholung nicht mehr garantiert werden.

Für die Rückgabe der Klausuren ab dem WiSe 25/26 erhalten Sie die genauen Informationen, sobald die Klausurenphase anläuft; diese Informationen finden Sie allesamt natürlich auch unter: Ausgabestelle für Klausuren und Hausarbeiten : Fakultät für Rechtswissenschaft : Universität Hamburg.

Wir hoffen Sie sind gut in das neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen auch für 2026 viel Erfolg in Ihrem Studium!