Wer hat in Europa Anspruch auf Gesundheitsversorgung – und wer nicht? Wie wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete rechtlich geregelt und welche Rolle spielt dabei der Aufenthaltsstatus? Welche Folgen hat die unzureichende Gesundheitsversorgung für Integrationsprozesse? Wie unterscheiden sich die Regelungen für Geflüchtete in Deutschland und Spanien und was können unterschiedliche Systeme voneinander lernen?
In diesem englischsprachigen Seminar setzen sich Studierende der Rechtswissenschaft mit der rechtlichen und sozialen Frage auseinander, wie der Zugang zur Gesundheitsversorgung für Geflüchtete, insbesondere in Erstaufnahmeeinrichtungen, rechtlich ausgestaltet ist.
In international gemischten Arbeitsgruppen arbeiten Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg und der Universität Alcalá (Spanien) gemeinsam an sog. case studies und vergleichen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in beiden Ländern gelten. Die Arbeitsgruppen werden Forschungsfragen bearbeiten und dabei politik- und praxisorientierte Handlungsempfehlungen erstellen. Die Präsentation der Arbeiten erfolgt gemeinsam mit den spanischen Teilnehmenden in Präsenz an der Universität Hamburg.
Neben der vertieften Auseinandersetzung mit Migrations-, Sozial- und Gesundheitsrecht bietet das Seminar die Möglichkeit, internationale Zusammenarbeit, englische Fachsprache, digitale Teamarbeit sowie neue Forschungsmethoden zu erlernen und anzuwenden. Die Auftaktveranstaltungen finden am 16. und 30. April von 14 bis 17 Uhr statt. Die Abschlussveranstaltung wird im Juli stattfinden.
Besonderheiten des Seminars:
- Internationale Zusammenarbeit mit Studierenden aus Spanien
- 20 Studierende aus Hamburg
- 20 Studierende aus Spanien
- Arbeit in Kleingruppen
- Bearbeitung echter Fallstudien
- Drei Einheiten im Online-Format
Es ist nicht möglich, im Rahmen dieses Seminars eine Schwerpunkthausarbeit zu erstellen. Anmeldungen erfolgen über folgende E-Mail-Adresse: gabriele.buchholtz@uni-hamburg.de
Seminarankündigung (PDF)