Herzlich willkommen bei der Cyber Law Clinic der Universität Hamburg!
Im Wintersemester 2012/13 als Lehrprojekt gestartet, unterstützt die Cyber Law Clinic seitdem Menschen, die sich keinen Rechtsbeistand leisten können im Internetrecht und mit besonderem Fokus auf die Ratsuchenden aus der nichtjuristischen Öffentlichkeit (z.B. Kreativ- und Medienbranche).
Was du dort machen kannst:
- Betreuung realer Fälle als Legal Advisor unter Anleitung erfahrener Anwält*innen
- Anwendung deines Wissens im Internetrecht (inkl. Fallanalyse, verständliche Antwortschreiben)
- Austausch im Team, regelmäßige Treffen, Weiterbildungen und Auswertung aktueller Rechtsprechung
- Direkter Kontakt zu Ratsuchenden (pro bono)
Voraussetzungen:
- Mindestens Fachsemester (oder vergleichbare Erfahrungen im Internetrecht)
- Zuverlässigkeit, Teamarbeit, überdurchschnittliches Engagement, eigenverantwortliches Arbeiten
Außerdem möglich:
- Schlüsselqualifikation
Mit der Teilnahme an der Cyber Law Clinic und bestandener Zwischenprüfung kannst Du eine Schlüsselqualifikation i.S.d. §§ 13 Abs. 1, Ziff. 3, 20 Absatz 2 HmbJAG erwerben.
Voraussetzung für den Erhalt des Scheins ist die aktive Teilnahme à Anwesenheitspflicht, Erstellung mind. eines Schriftsatzes, ein Impulsvortrag
- Freischussoption
Das Ausbildungsprogramm der Cyber Law Clinic ist freischussrelevant und wird bei Anwesenheit und Mitarbeit an allen Pflicht-Modulen durch ein Zertifikat der CLC bescheinigt. Dieses dient zur Vorlage beim Justizprüfungsamt als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 26 Abs. 2 S.1 Nr.7 HmbJAG.
Jetzt bewerben!
Wenn du Lust hast, juristische Praxis direkt mitzuerleben und echte Menschen zu unterstützen: Bewirb dich bis zum 11.10.26 über das Bewerbungsformular und werde Teil der Cyber Law Clinic.