Das im Wintersemester 2020/2021 angebotene Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit sozial- rechtlich interessanten Themenkomplexen vertieft auseinanderzusetzen. Hinter dem eher „trocken“ anmutenden Thema verbergen sich überaus bedeutsame Fragen ganz unterschiedlicher Art, die von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Forderung nach Mitwirkung bis hin zu den Grenzen der Mitwirkung reichen. Muss ein Versicherter, der nach einem Unfall Erwerbsminderungsrente bezieht, sich tatsächlich einer Operation unterziehen und so dazu beitragen, dass sein sozialrechtlicher An- spruch geringer ausfällt oder ganz entfällt? Können Versicherte zu einer eigenverantwortlichen ge- sundheitsbewussten Lebensführung verpflichtet werden? Wie weit dürfen die Sanktionen im Fall un- terlassener Mitwirkung gehen – hiermit hat sich jüngst das Bundesverfassungsgericht im Kontext des Arbeitslosengeldes II befasst. Und lässt sich eine Mitwirkung nicht besser über gesonderte Anreize er- reichen? Diese Themenvielfalt zeigt, dass die Mitwirkung im Sozialrecht deutlich weiter reicht als die §§ 60 ff. SGB I es vermuten lassen. Deshalb finden im Seminar nicht nur die gesetzlich normierten Mitwirkungspflichten Beachtung – es wird auch ein weitergehendes Verständnis des Mitwirkungsbe- griffs zugrunde gelegt.
Im Seminar können Sie einen Seminarschein erwerben. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie vor Fertig- stellung der schriftlichen Arbeit Ihr Thema mündlich präsentieren sowie mit den anderen Seminarteil- nehmerinnen und -teilnehmern diskutieren. Im Anschluss sollen die gewonnenen Erkenntnisse in ei- ner schriftlichen Arbeit (50.000 Zeichen) verarbeitet werden.
Ein Seminarschein ist Voraussetzung für eine spätere Promotion; die Seminararbeit bietet aber auch die Chance, die Anfertigung einer Themenarbeit zu üben – das ist mit Blick auf die noch vor Ihnen liegende Schwerpunkthausarbeit dringend zu empfehlen.
Fortgeschrittene Studierende des Schwerpunkts können die schriftliche Seminarleistung auch als schriftliche Schwerpunktleistung anfertigen. In diesem Fall erhalten Sie ein Thema, das in der folgen- den Themenliste nicht enthalten ist und müssen sich bei der Anfertigung der Arbeit an die Vorgaben der Prüfungsordnung halten.
Themenliste
- Mitwirkung und Amtsermittlung – ein Widerspruch in sich?
- Zur Vereinbarkeit der Forderung nach Mitwirkung im Sozialrecht mit den verfassungsrechtli- chen Vorgaben – eine verfassungsrechtliche Analyse unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
- Zur Systematik der §§ 60 ff. SGB I und zum Begriff der „Mitwirkungspflicht“
- Zu den Konsequenzen der Verletzung der in den §§ 60 ff. SGB I geregelten Mitwirkungspflich-ten
- Zur Mitwirkung im gegliederten Sozialleistungssystem am Beispiel von § 51 SGB V
- Das Sozialrechtsverhältnis als Begründung weitergehender – ungeschriebener – Mitwirkungs- pflichten
- Vertraglich begründete Mitwirkungspflichten im Sozialrecht
- Anreizsysteme zur Mitwirkung im Sozialrecht
- Gesundheitsförderung und Prävention als Mitwirkungspflicht sozialversicherungspflichtiger Personen
- Beitragspflicht in der Sozialversicherung – eine rechtfertigungsbedürftige Mitwirkung am So- lidarsystem?
- Die Antragstellung als Mitwirkungsform im Sozialleistungsverhältnis
- Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII als Partizipationsform junger Menschen
- „Reha vor Rente“ – wie der Vorranggrundsatz die Leistungswahl Betroffener prägtVon Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.
Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung am Ende des Wintersemesters stattfinden. Genaueres über den Ablauf lässt sich aktuell noch nicht sagen; Entsprechendes gilt für die im November stattfindende Vorbesprechung. Interessenten und Interessentinnen werden später gesondert informiert. Wenn Sie sich anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei meiner wissenschaft- lichen Mitarbeiterin Victoria Behrendt (victoria.behrendt@uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve“. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten; Sie bekommen dann eines zugewiesen. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Dagmar Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de).
Prof. Dr. Dagmar Felix
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