Rechtliche Konflikte zwischen den Beteiligten sind im Sozialrecht wie in jedem anderen Rechtsgebiet an der Tagesordnung. Dabei geht es im Regelfall um Divergenzen zwischen dem Leistungsträger und dem Sozialleistungsberechtigten mit Blick auf eine konkret begehrte Sozialleistung. Maßgebliche Bedeutung kommt insoweit aber auch der Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Leistungserbringern zu, wobei es hier um Streitigkeiten auf Verbandsebene, aber auch um individuelle Konflikte gehen kann. Und nicht zuletzt kann es im gegliederten System auch zu Konflikten zwischen einzelnen Leistungsträgern kommen. Die gesetzlichen Modelle der Konfliktlösung sind vielfältig – sie reichen vom regulären Rechtsschutz, der im Sozialrecht zahlreiche Besonderheiten aufweist, über besondere Korrekturvorschriften bei belastenden Entscheidungen, staatshaftungsrechtliche Ansprüche, besondere Erstattungsnormen bis hin zu einem umfassenden Schiedsund Schlichtungssystem im Leistungserbringungsrecht.
Mit den vielfältigen Fragen, die sich in diesem Kontext stellen, wird sich das sozialrechtliche Seminar im Wintersemester 2022 beschäftigen.