Das Rentenrecht regelt seit dem 1. Januar 2021 eine „Grundrente“. Das menschenwürdige Existenzminimum ist durch diese neue Rentenleistung gleichwohl nicht sichergestellt. Vielmehr werden Rentnerinnen und Rentner in existenziellen Notlagen nach wie vor auf die ergänzenden Leistungen der Systeme der sozialen Hilfe verwiesen. Dabei kommen neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – je nach Fallgestaltung – sowohl das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld nach dem SGB II als auch die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII in Betracht. Was leistet die neue „Grundrente“? Wie gestalten sich die Leistungskonkurrenzen bei den existenzsichernden Leistungen des SGB II und SGB XII für ältere und erwerbsgeminderte Menschen? Was bringt das neue Bürgergeld-Gesetz in diesen Fällen?

Am DONNERSTAG, 24. November 2022
Beginn: 18:15 Uhr
Wo: EG 18/19, Rechtshaus
Rothenbaumchaussee 33

Referent:
Prof. Dr. Ragnar Hoenig

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