Derzeit vollzieht sich ein umfassender Transfer von der menschlichen zur maschinellen Vernunft. Er wird unser Leben und Selbstverständnis von Grund auf verändern. Was vor einigen Jahren noch in das Reich der Fantasie gehörte, ist in der digitalen Moderne Teil unserer Lebenswirklichkeit geworden oder wird sie künftig beeinflussen. Kognitive Systeme sind auf einem unaufhaltbaren Siegeszug.
Das Seminar widmet sich ausgewählten aktuellen Urteilen, die Rechtsfragen zur künstlichen Intelligenz mit unterschiedlichen Schwerpunkten behandeln. Zudem werden Aspekte der jüngst in Kraft getretenen AI-Verordnung der EU (Verordnung EU 2024/1689 vom 13. Juni 2024) zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz thematisiert.
Die Veranstaltung soll am 16. und 17. Januar 2025 als Blockseminar abgehalten werden.
Folgende 15 Themen stehen zur Auswahl:
- Arbeitnehmermitbestimmung bei betrieblicher Anwendung von ChatGPT, ArbG Hamburg, NZA-RR 2024, 137
- Social Scoring und automatisierte Einzelfallentscheidung in der DSGVO und nach der AI-Verordnung, EuGH C‑634/21 vom 7. Dezember 2023
- Passenger Name Record und KI, EuGH zur Fluggastdatenspeicherung, Urteil C-817/19 vom 21. Juni 2022
- Retrograde biometrische Massenscans zum G-20-Gipfel in Hamburg und unabhängige Datenschutzkontrolle, VG Hamburg, Urteil v. 23.10.2019 – 17 K 203/19; mit Anmerkung Mysegades NVwZ 2020, 852.
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Oktober 2021: Künstliche Intelligenz im Strafrecht und ihre Verwendung durch die Polizei und Justizbehörden in Strafsachen (2020/2016(INI) und die neuen Regelungen in der KI-Verordnung der EU 2024/1689: Ein Vergleich
- Künstliche Intelligenz vs. Datenschutz. Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024
- Automatisierte Datenanalyse und Predictive Policing, BVerfG Urteil vom 16.2.2023 – 1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20
- Das Risikomodell der KI-Verordnung I – Hochrisikosysteme und rechtliche Normierung, Art. 6 ff KI-Verordnung
- Das Risikomodell der KI-Verordnung II –Verbotene Praktiken nach Art. 5 AI-Verordnung
- Large Language Modelle und ihre Einstufung als KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck (GPA) zu Art. 51– Art.-55 AI Verordnung
- KI und Urheberrecht, People’s Court of Nanshan (District of Shenzhen, decision of 24 December 2019 – (2019) Yue 0305 Min Chu No. 14010, GRUR Int. 2020, 763
- Künstliche Systeme Als Erfinder? Der Fall DABUS, European Patent Office, Decision of the Legal Board of Appeal 3.1.01 , 21 December 2021; BPatG, Beschl. v. 11.11.2021 – 11 W (pat) 5/21; vgl. auch U. District Court for the District of Columbia, Entsch. v. 18.8.2023 – 22-1564
- Kündigung einer Chefredakteurin wegen unzulässiger Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Berichterstattung, ArbG München, Urteil vom 29. Februar 2024 – 13 Ca 4781/23
- Monocam: Zur automatisierten Überwachung des Straßenverkehrs, AG Trier, Urteil vom 02.03.2023 – 2 OWi 8113 Js 1906/23
- Das System COMPAS – KI in der Strafjustiz , Loomis vs. Wisconsin, Supreme Court of Wisconsin , 2015AP157-CR 016, July 13/2016
Auch eigene Themenvorschläge sind möglich.
Teilnehmende können bei Übernahme eines Referats (Vortrag ca. 30-35 Minuten, schriftlicher Umfang max. 50.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), einen Seminarschein erwerben. Der mündliche Vortrag soll zum Seminartermin vorbereitet werden, für die schriftliche Ausarbeitung ist anschließend bis zum 31.3.25 Zeit.
Eine Vorbesprechung des Seminars wird für Ende November geplant. Einzelheiten hierzu werden den Teilnehmenden noch bekannt gegeben.
Anmeldungen zum Seminar schicken Sie bitte mit drei Themenwünschen (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch bitte angeben) bis spätestens 15.11.2023 an Frau Stefanie Porath-Walsh (stefanie.porath-walsh@uni-hamburg.de). Teilen Sie bitte auch Ihre Matrikelnummer mit. Da das Sekretariat im September nicht besetzt sein wird, werden Sie auf Mails in dieser Zeit erst im Oktober Rückmeldung erhalten.