Eine leise juristische Revolution markiert ein sich veränderndes Verständnis von Natur: Weltweit werden Flüsse als „Rechtspersönlichkeiten“ anerkannt. Gestützt durch wegweisende Urteile von Neuseeland bis Kolumbien hält die einst als Randerscheinung abgetane Idee von den Rechten der Natur zunehmend Einzug in Gerichtssäle und Verfassungen. Es ist eine Wende von staatlicher Kontrolle hin zu dezentraler Regulierung, an der indigene Gruppen dezidiert beteiligt werden. Aus einem solchen kontra- bzw. post-anthropozentrischen Denken lässt sich die Ethik einer sorgebasierten Beziehung mit Wasser entwickeln – auch in Hamburg, auch mit der Elbe? Das interdisziplinäre Seminar bringt Studierende der Liberal Arts & Sciences und der Rechtswissenschaft zusammen, „um diesen Fall zu prüfen“.

Im geisteswissenschaftlichen Teil der Veranstaltung werden wir uns folgenden Fragen zuwenden: Wie können wir mit der Elbe anstatt über die Elbe denken? Was können wir dabei mit und von feministischen und indigenen Theorien und Wissenspraktiken lernen, die Fürsorge, Reziprozität und ein sich veränderndes Fluss-Mensch-Verhältnis in den Vordergrund ihrer Analysen rücken, ohne sie zu romantisieren? Wie kann amphibisches Leben in Hamburg aussehen? Was können wir von der im Theater der Unterdrückten entstandenen Methode des teatro legislativo (legislatives Theater) über und mit der Elbe als (Rechts-)Person lernen?

Ziel des juristischen Teils der Lehrveranstaltung ist es, mit den Studierenden die rechtlichen Möglichkeiten der Zuerkennung von Eigenrechten der Elbe zu erarbeiten. Zu diesem Zwecke werden modellgebende Gesetze von drei Staaten untersucht: Spanien (Mar Menor), Neuseeland (Whanganui River) und Kanada (Magpie River). In einer Art „Gesetzgebungswerkstatt“ erarbeiten sich die Studierenden den Rechtsrahmen, in denen sich eine Elbe-Gesetzgebungsinitiative in Hamburg bzw. Deutschland bewegen würde. Die Fragestellungen reichen von der notwendigen Gesetzgebungskompetenz im Bund, auch in der europäischen Dimension, über Gesetzgebungsverfahren, bin hin zur materiellen Ausgestaltung eines Elbe-Gesetzes (materielle Rechte des Flusses, Rechte der Anrainer, Prozessfähigkeit, Vertretungsorgane etc.). Es werden Interessensvertreter*innen von Politik, Umweltverbänden und Industrie eingeladen, die mit den Studierenden die tragenden Säulen ihres Gesetzesentwurfs kritisch zu diskutieren und zu verteidigen.

Im Rahmen des Seminars ist für die Studierenden des Staatsexamensstudiengangs die Anfertigung einer Seminararbeit oder Schwerpunktbereichshausarbeit (SPB X) möglich. Die Zahl der Studierenden aus unserer Fakultät ist auf 10 begrenzt.

Veranstaltung wird verblockt stattfinden. Die genauen Termine werden gemeinsam mit den Teilnehmenden im Rahmen der Vorbesprechung am 23.4.2026 von 12 bis 14 Uhr (Fakultät für Rechtswissenschaft, Uni Hamburg, genauer Raum folgt noch).

Die Anmeldung zu dem Seminar erfolgt über den Lehrstuhl, bitte per E-Mail an: andrea.hearst@uni-hamburg.de.

Vollständige Seminarankündigung (PDF)