Sommersemester 2019

PD Dr. Erol Pohlreich

Im Sommersemester 2019 biete ich für kurzentschlossene Studierende das Seminar „Europäische Einflüsse auf das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht“ an.

Gegenstand des Seminars sind die Bindungen, die das Recht der Europäischen Union und das Recht der Europäischen Menschenrechtskonvention dem deutschen Straf- und Strafverfahrensrecht auferlegen. Soweit diese Bindungen schon jetzt bestehen, sollen sie näher beleuchtet und das deutsche Recht daraufhin untersucht werden, ob es diesen Bindungen Genüge tut oder ob/inwieweit Reformbedarf de lege lata oder de lege ferenda besteht. Andere Bindungen sind mehr oder weniger „Zukunftsmusik“, zeichnen sich aber konkret genug ab, um deren Genese und die Folgen, die solche Bindungen für das deutsche Recht haben können, näher zu betrachten.

Das Seminar richtet sich an alle am Straf(prozess)recht und am Europarecht (Unionsrecht sowie Recht der EMRK) Interessierten und wird geblockt voraussichtlich Ende Juni 2019 angeboten. Im Rahmen des Seminars sollen die Studierenden ein mündliches Referat halten. Sie können durch Abgabe einer schriftlichen Seminararbeit, die bis Ende der Vorlesungszeit möglich ist, den nach der Promotionsordnung erforderlichen Seminarschein erwerben. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Anfertigung einer Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich XI (Kriminalität und Kriminalitätskontrolle).

Der genaue Zeitpunkt und Ort der Vorbesprechung des Seminars wird noch bekannt gegeben.

Insgesamt stehen 10 Themen zur Wahl.

Wenn Sie sich einen Platz sichern wollen, können sich ab sofort und unverbindlich unter epohlreich@gmx.net (bitte unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer, des Fachsemesters und gegebenenfalls des von Ihnen präferierten Themas) anmelden. Alternativ können Sie spontan zur Vorbesprechung kommen und würden dann auf die freien Plätze nachrücken.

Die vorgesehenen Themen für die Seminararbeiten sind:

  1. Die Zulässigkeit und Folgen eines Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
  2. Die Befugnis der Europäischen Union zur Schaffung strafrechtlicher Tatbestände
  3. Die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Europäischen Integration im Bereich des materiellen Strafrechts
  4. Die Zulässigkeit von Verweisungen der deutschen Strafgesetzgebung auf europäische Rechtsakte
  5. Der deutsche und der europäische Grundsatz des ne bis in idem
  6. Der Anwendungsbereich der Europäischen Grundrechtecharta im deutschen Strafverfahren nach dem Urteil des EuGH vom 26. Februar 2013 – Rs. C-617/10 -, Åkerberg Fransson
  7. Der unionale Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung am Beispiel der europaweiten Verkehrsfähigkeit von Beweismitteln
  8. Der unionale Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung am Beispiel des Europäischen Haftbefehls
  9. Strafrechtliche Verantwortung für Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze und Rückwirkungsverbot
  10. Die Vereinbarkeit der deutschen Sicherungsverwahrung mit der EMRK in sogenannten „Altfällen“