Frau Jun.-Prof. Dr. Mareike Schmidt bietet im Wintersemester 2019/2020 ein Seminar zum Thema „Grundrechte im Privatrecht“ an. 


Inhalt:

Die Grundrechte spielen im Privatrecht beispielsweise dann eine Rolle, wenn…

·        …Zivilgerichte Art. 5 GG heranziehen, um Facebook zum Unterlassen der Sperrung von Nutzeraccounts zu verurteilen,

·        …eine Vermieterin dazu verurteilt wird, entgegen den Bestimmungen des Mietvertrages das Anbringen einer Satellitenschüssel auf dem Balkon zu dulden, damit der Mieter Fernsehsender aus seiner Heimat empfangen kann,

·        …ein Promi von einem Unternehmen Schmerzensgeld verlangen kann, das mit seinem Foto ohne seine Zustimmung Werbung für Potenzmittel macht oder

·        … das Bundesverfassungsgericht den Erlass eines bundesweiten Stadionverbots durch einen Fußballverein gegen einen Fan an Art. 3 Abs. 1 GG misst.

Rechtsfragen wie diese begegnen Studierenden im Studium regelmäßig unter dem Schlagwort „mittelbare Drittwirkung“. Was aber verbirgt sich dahinter genau und wie hat sich diese Figur eigentlich entwickelt? Wen betrifft eigentlich diese „Drittwirkung“ – die Privaten, die Gerichte oder den Gesetzgeber? Wie finden die Grundrechte den Weg ins Privatrecht: Geht das nur über die Generalklauseln oder gibt es auch andere Mechanismen? Und: gilt die Drittwirkung für alle Grundrechte gleichermaßen? Zum Beispiel also sowohl für Freiheits- als auch für Gleichheitsrechte; und nur für die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte oder auch für diejenigen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention oder im Unionsrecht verankert sind?

Diesen und anderen Fragen grundlegender und aktueller Natur wollen wir uns im Rahmen des Seminars widmen. Neben den rechtlichen Fragen werden insbesondere auch der Prozess des Erstellens einer Themenhausarbeit sowie Qualitätskriterien für derartige Arbeiten im Fokus stehen.

Zeitplan:

bis 29.10.2019 – Eigenständige Vorbereitung der zur Verfügung gestellten Texte
Di, 29.10.2019 – Inhaltliche Einführung (18:00 (s.t.!) – 20:00, EG 15/16)
Di, 05.11.2019 – Methodische Einführung; Themenwahl (18:00 (s.t.!) – 20:00, EG 15/16)
Mi, 27.11.2019 – Zwischenbesprechung (18:00 (s.t.!) – 20:00, EG 18/19)
So, 12.01.2020 – Vorabgabe der Seminararbeiten
13.01.2020 – 23.01.2020 – Vorbereitung der Referate und Kommentare
Fr, 24.01.2020, 15:00 – 19:30 und Sa, 25.01.2020, 09:00 – 18:00 – Referate und Diskussion (EG 15/16)
bis 09.02.2020 – endgültige Abgabe der Seminararbeiten

Adressat*innen und Leistungen:

Voraussetzung für die Teilnahme sind Grundkenntnisse im öffentlichen Recht und im Privatrecht. Das Seminar richtet sich insbesondere an Studierende, die sich auf eine spätere Hausarbeit im Schwerpunkt vorbereiten wollen. Zu Beginn des Semesters erarbeiten sich die Teilnehmenden die Grundlagen des Seminarthemas und suchen sich mit Unterstützung ein eigenes Thema für ihre Seminararbeiten. Von den Teilnehmenden wird die Präsenz an allen Terminen erwartet. Rechtzeitig vor dem ersten Termin erhalten die Studierenden einführende Texte, die vor dem 29.10.2019 durchzuarbeiten sind.

Examenshausarbeiten können in dieser Veranstaltung nicht geschrieben werden.

Zum Erwerb eines Seminarscheins im Sinne der Promotionsordnung sind folgende Leistungen zu erbringen:

·       Aktive Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen
·       Anfertigung einer Seminararbeit
·       Mündliches Referat
·       Kommentar zur Arbeit einer Kommilitonin bzw. eines Kommilitonen

Anmeldung:

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung über STiNE berechtigt nicht zur Teilnahme. Vielmehr ist eine (verbindliche) Anmeldung per E-Mail an mareike.schmidt@jura.uni-hamburg.de erforderlich. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Die Aufnahme erfolgt nach Eingang der Anmeldung; ggf. wird es eine Warteliste geben.

 

gez. Schmidt