Prof. Dr. Johannes Caspar

Das Datenschutzrecht wird seit jeher von zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene geprägt. Nicht etwa der Gesetzgeber, sondern das Bundesverfassungsgericht ist durch sein Volkszählungsurteil vor bald mehr als vier Jahrzehnten Ausgangspunkt einer Entwicklung gewesen, in deren Verlauf sich das Datenschutzrecht als relevante Rechtsmaterie in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft etabliert hat. Nach wie vor beeinflussen die obersten Gerichte als Schrittmacher die Entwicklungen des Datenschutzrechts ganz wesentlich und tragen ihren Anteil daran, die Rechtsmaterie ständig fortzuschreiben.

Das Seminar ist darauf angelegt, wichtige Judikate bis in die Gegenwart hinein nachzuzeichnen. Es sollen Grundsatzentscheidungen des Datenschutzes analysiert und in ihrer Wirkdimension eingeordnet werden. Zudem gilt es, die Rolle des Gesetzgebers, aber auch der unabhängigen Datenschutzbehörden zu betrachten und die sich daraus ergebenden Widersprüche zwischen Judikative, Legislative und den unabhängigen Stellen in der Praxis zu beleuchten.

Das Seminar findet als Blockveranstaltung vom 11.2.-12.2.20121 in der Ludwig-Erhard-Str. 22, 7.OG statt- Soweit möglich, soll das Seminar im Rahmen einer Präsenzveranstaltung abgehalten werden.
Die Teilnehmer können bei Übernahme eines Referats (schriftlicher Umfang 20-25 Seiten, Vortrag ca. 30-45 Minuten) einen Seminarschein erwerben.

Folgende Themen stehen zur Auswahl:

  1. DasVolkszählungsurteildesBundesverfassungsgerichtsalsrichterrechtlicher Ausgangspunkt einer globalen Entwicklung zum Schutz der Privatsphäre (1 BvR 209/83)
  2. DasKonzeptdervollständigenUnabhängigkeitder Datenschutzaufsichtsbehörden in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-518/17; C-614/10; C-288/12)
  3. DasUrteildesBundesverfassungsgerichtszumsog.großenLauschangriff(1 BvR 2378/98)
  4. DasUrteildesBundesverfassungsgerichtszurRasterfahndung(1BvR518/02)
  5. DerBeschlussdesBundesverfassungsgerichtszurBestandsdatenauskunft(1 BvR 1873/13)
  6. VideoüberwachungdurchprivateStelleninderRechtsprechungdesEuGH(C- 212/13) und die Konsequenzen für die Praxis
  1. ZurdatenschutzrechtlichenKontrollevonNachrichtendienstenbeider Auslandsaufklärung (BND-Urteil, BVerfG 1 BvR 2835/17)
  2. AutomatisierteKennzeichenerfassungundihrerechtlicheBeurteilunginder Rechtsprechung von BVerfG und BVerwG
  3. DieVorratsdatenspeicherungeinedigitalpolitischeDebatteohneEnde?: a. Die Rechtsprechung des EuGH
    b. Die Rechtsprechung des BVerfG
    c. Vorlagebeschluss des BVerwG

10.Das Recht auf Vergessenwerden in der Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG

11.Parlamente ohne Datenschutz? Der EuGH zum Hessischen Petitionsausschuss und die Folgen (C-272/19)

12.Datenschutz und internationaler Datentransfer – Schrems I- und Schrems II- Entscheidungen des EuGH und die Auswirkungen auf den Datenaustausch mit den USA (C-362/14; C-311/18)

13. Tracking im Netz – Die Rechtsprechung des EuGH (C-673/17) und des BGH zur Cookie-Einwilligung (I ZR 7/16)

Auf Wunsch können gern auch individuelle Themen vorgeschlagen und übernommen werden.

Anmeldungen zum Seminar sind bitte bis spätestens zum 15.1.2021 an johannes.caspar@datenschutz.hamburg.de zu richten. Termine zu Rückfragen und Besprechung sind unter 040 42854 4040 zu erhalten.

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