Im Sommersemester 2021 bieten der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Umweltrecht und die Forschungsstelle Umweltrecht ein Seminar zu aktuellen Fragen des Umwelt- und Planungsrechts mit einem Schwerpunkt im Klima- und Ressourcenschutzrecht an. Das Seminar wird eine Reihe neuerer Entwicklungen und daraus sich ergebender rechtlicher Probleme aufgreifen.

Das Seminar wird als Blockveranstaltung am Montag, den 05. Juli 2021, ganztägig und am Dienstag, den 06. Juli 2021, nachmittags als Zoom-Veranstaltung stattfinden. Es richtet sich vor allem, aber nicht ausschließlich an Studierende des Schwerpunktbereichs „Umwelt- und Planungsrecht“ (SP VIII). Die Teilnahme erfordert das Erstellen einer schriftlichen Arbeit, einen mündlichen Vortrag sowie die Teilnahme an der anschließenden Diskussion.

Folgende Themen sind zur Bearbeitung vorgesehen:

  1. Internationale Menschenrechte als Motor eines effektiven Klimaschutzes?
  2. Bedeutung und Zukunft des Vorsorgeprinzips im internationalen Umweltrecht: Stand der Entwicklung und Perspektiven
  3. Bedeutung und Einbeziehung externen Sachverstands im Umweltvölkerrecht – dargestellt am Beispiel des Klimaschutzes
  4. Aarhus Compliance Committee: Bedeutung und Funktion im System der Aarhus-Konvention
  5. Europäisches Emissionshandelsrecht – ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz?
  6. Europäisches Klimaschutzrecht – Ziele und Instrumente neben dem Emissionshandel
  7. Verursacherprinzip – Tragfähiges Konzept der Verantwortungszurechnung im Umweltrecht?
  8. Rechtliche Probleme von Grenzwerten im Umweltrecht zwischen fachlicher Expertise und politischer Entscheidung (unter besonderer Berücksichtigung der Luftqualitätswerte)
  9. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz – Rechtsdogmatische Einordnung und Folgen
  10. Rechtsfragen des neuen Bundes-Klimaschutzgesetzes: Anwendungsbereich, Ziele, Instrumente
  11. Flächeninanspruchnahme und Flächenhaushalt – Rechtliche Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs
  12. Möglichkeiten und Grenzen eines europarechtlichen „Plastikverbots“ als Baustein einer Strategie gegen die Vermüllung der Meere
  13. Infrastrukturplanung durch Gesetz – sachgerechte Planungsbeschleunigung oder unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes?

Interessenten können sich jederzeit bei meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr.  Alexander Stark (alexander.stark@uni-hamburg.de) für das Seminar anmelden. Sollte es mehr Interessenten als vorgesehene Themen geben, wird eine Warteliste erstellt.

gez. Ivo Appel

 

Vollständige Ankündigung (PDF)