Liebe Studierende,

das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg weist darauf hin, dass der Schwerpunktbereich II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) zum Ende des Sommersemester 2021 auslaufen und ab dem Wintersemester 2021/22 neustrukturiert als Schwerpunktbereich II (Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung) angeboten wird.

Über die vorgenannte Änderung wurden Sie bereits im Rahmen der am 09. Juni 2021 durchgeführten Informationsveranstaltung zum Studium der Schwerpunktbereiche und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung, über die Veranstalter/in des Schwerpunktbereichs II eingehend und umfassend informiert.

Die letzten regulären Veranstaltungen fanden im Sommersemester 2021 statt. Im Wintersemester 2021/22 werden noch einmalig die Vorlesung Kreditsicherungsrecht (Vertiefung) der Wiederholungskurs für den SPB II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) angeboten. Die Vorlesungen Internationales Privatrecht und Internationales und Europäisches Zivilverfahrensrecht werden einmalig als Modulveranstaltungen für den SPB II [alt] und den SPB II [neu] angeboten.

Die letztmögliche Anmeldung zur SPB-Prüfung für den SPB II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) wird am 15. Juni 2022 möglich sein.

Die letzte Möglichkeit zur Ausgabe der Hausarbeit im für den SPB II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) wird bis zum 29. September 2023 angeboten. Die letzte Wiederholungsmöglichkeit der Hausarbeit für den SPB II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) wird bis zum 30. April 2024 bestehen.

Die letzte Klausur für den Schwerpunktbereich II (Rechtspflege und Rechtsgestaltung – national und international) wird im Rahmen des ersten SPB-Klausurtermin 2024 angeboten. Die letzte Wiederholungsklausur wird im Rahmen des zweiten SPB-Klausurtermins 2024 angeboten.

Für Studierende, die zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen sind, ist damit sichergestellt, dass Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes erbracht werden können. Es wird gebeten, dies im Rahmen Ihrer Studienplanung zu berücksichtigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Team Prüfungsamt