Für die Korrektur der der Strafrecht-AT-II-Hausarbeit
im Wintersemester 2021/2022
suchen wir
Korrekturassistenten (m/w/d).
Im Wintersemester 2021/2022 werden die Klausuren und Hausarbeiten
digital eingereicht und digital korrigiert. Das Korrektursystem wird
voraussichtlich wiseflow sein.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem
Gebiet des Strafrechts und ein abgelegtes Erstes und/oder Zweites
Juristisches Staatsexamen.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten
(KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68. Für die AT-II-Hausarbeit gibt es 4 KE.
Die Korrekturzeit der Hausarbeit beginnt im April 2022.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache
Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im
Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht
erworbenen Scheine bzw. STiNE-Ausdruck (oder ähnliches) per Mail an:
ute.ehrk[at]uni-hamburg.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ehrk
(E-Mail: ute.ehrk[at]uni-hamburg.de).
Hamburg, den 28. September 2021