Themenvorschläge

I. Statusfragen
1) Der völkerrechtliche Status der Krim
2) Status der ´Volksrepubliken´ Donetsk und Luhansk
3) Der Status der neu besetzten Gebiete (Bezirke Cherson und Saporischschja)

II. Grundzüge des Rechts der militärischen Besetzung
4) Die historische Genese des Rechts der militärischen Besetzung
5) Grundprinzipien des Rechts der militärischen Besetzung
6) Die Pflicht zur Achtung und Bewahrung der etablierten Rechtsordnung
7) Die Pflicht zur Aufrechterhaltung eines geordneten zivilen Lebens
8) Schutz der Zivilbevölkerung vor willkürlicher Gewalt
9) Die Pflicht zur Respektierung der Eigentumsordnung
10) Das Verbot der Änderung der demographischen Struktur der besetzten Gebiete

III. Anwendungsfragen im Kontext des Ukrainekriegs
11) Wahrung der vorhandenen Rechtsordnung und das russische Vorgehen
12) Referenden und Sezession in den besetzten Gebieten
13) Deportation der Bevölkerung nach Russland und die ´Filtrationslager´
14) Das Aufoktroyieren der russischen Staatsangehörigkeit
15) Missachtung der Grundstandards zum Schutz von Leib und Leben sowie Freiheit der Bewohner
16) Respektierung der Eigentumsordnung: Praktiken der Plünderung und Beschlagnahme
17) Funktionieren der lokalen Behörden und Versorgung der Bevölkerung
18) Die Rechte ethnischer Minderheiten – der Fall der Krimtataren
19) Zwang zu Wehrdienst auf Seiten der Besatzungsmacht
20) Sicherung kritischer Infrastrukturen – der Fall des AKW Saporischschja

Im Übrigen sind Sie herzlich eingeladen, auch eigene Themenvorschläge zu machen.

Organisatorisches

  • Es ist ins Auge gefasst, das Seminar als Blockseminar Anfang Februar 2023 nach Ende der Vorlesungen durchzuführen. Falls eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein sollte, findet das Seminar digital statt.
  • Es besteht die Möglichkeit zur Anfertigung von Seminararbeiten zwecks Erwerbes eines Seminarscheines. Auch SPB-Hausarbeiten sind möglich (auch für diese können Sie einen Seminarschein erhalten, wenn ein Vortrag im Seminar im Februar nach Fertigstellung der Arbeit erfolgt).
  • Eine Vorbesprechung wird am Dienstag, den 1.11.2022, um 18 Uhr s.t. im Rechtshaus stattfinden. Nach einer unverbindlichen Voranmeldung per Email an Frau Dinah Cassebaum (dinah.cassebaum@uni-hamburg.de) wird zeitnah auch der entsprechende Raum für die Vorbesprechung mitgeteilt. Erst nach der Vorbesprechung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie sich verbindlich zum Seminar anmelden möchten. Auch die Themenvergabe erfolgt erst nach dieser Vorbesprechung. Sie werden die Möglichkeit haben, Ihre drei präferierten Themen mitzuteilen, und wir bemühen uns im Anschluss um eine möglichst gerechte Themenvergabe. Bei zu vielen Interessent:innen verteilen wir nicht nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern vergeben die Plätze nach objektiven Kriterien (z.B. Vorrang für Student:innen, die eine Examenshausarbeit schreiben möchten und für Schwerpunktbereichsstudent:innen des SPB X).
  • Während des Blockseminars halten alle Teilnehmer:innen einen 15-20 minütigen Vortrag über ihr Thema; im direkten Anschluss wird im Plenum über das jeweilige Thema im Plenum diskutiert. Nach der Blockveranstaltung haben Sie bis Ende März Zeit, Ihre Seminararbeiten fertigzustellen.
  • Über die Anmeldeformalitäten werden Sie in der Vorbesprechung informiert. • Bei Fragen zum Organisatorischen schreiben Sie bitte Frau Cassebaum (dinah.cassebaum@uni-hamburg.de), bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Anne Dienelt (anne.dienelt@uni-hamburg.de).