Zur gezielten Förderung begabter Frauen vergibt das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg jährlich den Magdalene-Schoch-Preis. Das Preisgeld beträgt insgesamt 1000,00 EUR und wird von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen finanziert. Die Preisträgerin hat darüber hinaus die Möglichkeit, dort ein Praktikum zu absolvieren. Prämiert wird eine Seminararbeit oder Schwerpunktsbereichshausarbeit, die mit mindestens 12 Punkten bewertet wurde. Bewerbungen sind bei dem Gleichstellungsreferat der Fakultät durch Ausfüllen des Bewerbungsformulars (auch über den QR Code auf dem Poster) und dem Hochladen der sonstigen Unterlagen (unten aufgeführt) bis zum 15. Januar 2023 einzureichen. Postalische Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Um das Formular ausfüllen zu können, muss der Studierenden-Account von Microsoft 365 aktiviert sein, zur Anleitung dazu hier.
Für die Bewerbung müssen folgende Unterlagen in einem PDF zusammengefasst in dem Bewerbungsformular hochgeladen werden:
- ein kurzes Motivationsschreiben
- Deinen tabellarischen Lebenslauf,
- Kopien der bisher erworbenen Scheine/Notenübersicht aus STiNE,
- eine Kopie der Seminararbeit/Schwerpunktbereichshausarbeit inkl. Votum
- und eine Kopie des Seminarscheins/der Schwerpunktbereichshausarbeit aus STiNE.
Das Motivationsschreiben sollte in kurzer Form bisherige Erfolge im Studium darlegen. Es besteht zudem die Möglichkeit, im Motivationsschreiben auf besondere Herausforderungen hinzuweisen. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Lebensumstände handeln: Denkbar wären unter anderem Flucht- oder Migrationserfahrung, die Übernahme von Pflegetätigkeiten während des Studiums, Bildungsaufstieg oder besonderes soziales Engagement.
Neben der herausragenden studentischen Leistung werden bei der Preisvergabe auch „weiche“ Kriterien wie soziales Engagement oder die Bewältigung besonderer Herausforderungen vor dem oder während des Studiums bedacht, insbesondere insoweit ihnen aus der Perspektive von Gleichstellung und Antidiskriminierung ein besonderes Gewicht zukommt.
Sollte der Arbeit kein Votum vorliegen, sollte der Betreuer oder die Betreuerin um Nachreichen gebeten werden. Bewerbungen ohne Votum können wir leider nicht berücksichtigen.
Bewerbungen sind bis zum 15. Januar 2023 einzureichen.
Zum Poster hier.
Namensgeberin des Preises, der Bestandteil der Magdalene-Schoch-Programme ist, ist Maria Magdalene Schoch (1897-1987), die sich an der Universität Hamburg als erste Frau in Deutschland im Fach Rechtswissenschaft habilitiert hat.