Das Rentenrecht regelt seit dem 1. Januar 2021 eine „Grundrente“. Das menschenwürdige Existenzminimum ist durch diese neue Rentenleistung gleichwohl nicht sichergestellt. Vielmehr werden Rentnerinnen und Rentner in existenziellen Notlagen nach wie vor auf die ergänzenden Leistungen der Systeme der sozialen Hilfe verwiesen. Dabei kommen neben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – je nach Fallgestaltung – sowohl das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld nach dem SGB II als auch die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII in Betracht. Was leistet die neue „Grundrente“? Wie gestalten sich die Leistungskonkurrenzen bei den existenzsichernden Leistungen des SGB II und SGB XII für ältere und erwerbsgeminderte Menschen? Was bringt das neue Bürgergeld-Gesetz in diesen Fällen?
Vortragsreihe der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik
Die Abendvorträge der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik finden in der Regel donnerstags um 18.15h im Rechtshaus der Universität statt, mit einem anschließenden Beisammensein bei Wein und Brezeln. Die genaueren Themen und Termine werden laufend per E-Mail bekanntgegeben. Lassen Sie sich durch das Sekretariat (heike.jansen@uni-hamburg.de) in die E-Mail-Liste der Interessenten aufnehmen – kostenlos und datengeschützt. Die Homepage der Forschungsstelle mit aktuellen Ankündigungen und Materialien zu vergangenen Veranstaltungen finden Sie unter: http://uhh.de/rw-sozialrecht.