Mit der letzten Änderung des Deutschen Richtergesetzes Anfang 2022 soll die Vermittlung der Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge, der rechtswissenschaftlichen Methoden und der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen nunmehr auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erfolgen. Der Neuregelung begegnet unsere Fakultät durch Einführung einer Ringvorlesung mit dem Titel »NS-Unrecht und SED-Unrecht«. Diese Pflichtfachveranstaltung wird ab dem 3. Fachsemester jährlich im Wintersemester angeboten; die Erbringung einer Studien- und Prüfungsleistung ist nicht vorgesehen.