Üblicherweise sagt man, das Strafrecht und das Strafprozessrecht sollen dem Rechtsfrieden dienen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Es ist das Ziel der Veranstaltung diese Frage und die Ausprägung des Rechtsfriedens zu beleuchten und zu diskutieren. Dabei können sowohl materiellrechtliche wie auch Prozessrechtliche Fragestellungen betrachtet werden.

Die dabei relevanten Fragen sind u.a. folgende:

  • Rechtsfrieden als Strafzweck?
  • Rechtsfrieden im Strafprozess
  • Wiederaufnahme des Verfahrens
  • Verjährung
  • Straftaten zum Schutz des öffentlichen Friedens

Die Referatsliste wird bei der Vorbesprechung vorgestellt.

Unkostenbeitrag:

Die Reise wird von der Juristischen Fakultät bezuschusst. Es fällt dennoch ein Unkostenbeitrag in Höhe von ca. 150 € pro Person an. Dieser ist bis zum 26. Apr. 2023 zu bezahlen.

Seminarschein:

Voraussetzungen:

Teilnahme an Seminar, Referat, Seminararbeit (oder Examenshausarbeit).

Anmeldungen zum Seminar sind zwischen dem 01.04. und 14.04.2023 an

hannah.ofterdinger@uni-hamburg.de zu richten.

Die Anmeldungen werden nach zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt. Danach wird eine Warteliste erstellt. Die Teilnehmendenzahl ist auf 12 Personen begrenzt.

Examenshausarbeit:

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich XI (Strafrecht) anzufertigen.

Voraussetzungen: Teilnahme an Seminar & Referat.

Zeitlicher Ablauf:

Mittwoch, 19. Apr. 2023 (16.15-17.45 Uhr): Vorbesprechung und Vergabe der Referatsthemen

Mittwoch, 21. Jun. 2023 (16.15-17.45 Uhr): Besprechung der Referatsthemen.

Montag, 25. Sep. 2023 (vormittags)
bis Mi, 27. Sep. 2023 (mittags): Blockseminar in der „Akademie am Meer“ www.akademie-am-meer.de/ (Sylt).