Moot Court im Arbeitsrecht für Studierende ab dem vierten Fachsemester.

Der Moot Court des Bundesarbeitsgerichts ist ein bundesweiter Moot-Court Wettbewerb für Studierende deutscher Jurafakultäten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Die Studierenden erhalten eine Aufgabe mit einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Arbeitsrechts als fiktive Prozessparteien die Interessen der Parteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten.
Die Teilnahme am BAG Moot Court bietet die Möglichkeit erste praktische Erfahrungen als Interessenvertreter*in vor Gericht zu sammeln. Höhepunkt des Moot Courts sind die Verhandlungen in Erfurt vor einer Kammer des Bundesarbeitsgerichts. Die Wettbewerbsphase teilt sich in drei Phasen auf: Schriftsatzphase, Einüben der mündlichen Verhandlung und die Reise zum BAG.

Die Teilnahme der Teams der Universität Hamburg wird von dem Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Schubert betreut. Im Rahmen der Vorbereitung werden die Teams Exkursionen z. B. zu Gerichten, Kanzleien sowie Teamabende unternehmen.

Ablaufplan
Info-Veranstaltung: 18.4.2023, 14 Uhr c.t. (Zoom-Meeting-ID 618 79088111, Kennwort 72244440)
Sachverhaltsausgabe: 14.07.2023
Schriftsatzabgabe: 08.12.2023
Verhandlungstermin: 18.01.2024

Teilnehmer
Teilnehmen können alle Studierenden ab dem vierten Semester. Der vorherige Besuch der Vorlesung im Pflichtfach Arbeitsrecht ist wünschenswert. Die Universität Hamburg plant, zwei Teams mit max. drei Personen zu stellen.

Bewerbung
Bewerben Sie sich bis zum 28.4.2023! Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Notenübersicht, Zeugnisse) an: MootCourtBAG.jura@uni-hamburg.de

Scheine
1. Schein Schlüsselqualifikation
2. Möglichkeit des Erwerbs eines Seminarscheins

Weitere Informationen: www.bundesarbeitsgericht.de

Bei Fragen melden Sie sich gerne per Mail an: MootCourtBAG.jura@uni-hamburg.de

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