Für das Sozialrecht ist nicht nur ein besonderes Verwaltungsverfahrensgesetz (SGB X) maßgeblich; auch das gerichtliche Verfahren ist mit dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) in einem speziellen Gesetz geregelt. Als oberster Bundesgerichtshof ist gemäß Art. 95 GG das Bundessozialgericht etabliert worden.

Obwohl sich zahlreiche Parallelen zwischen der VwGO und dem SGG finden lassen, gelten eine Reihe von Besonderheiten, die vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips die starke Stellung des Einzelnen im sozialgerichtlichen Verfahren verdeutlichen. Im Seminar sollen einige auch examensrelevante Aspekte näher betrachtet und kritisch bewertet werden.

Das SGG und seine Geltung in den einzelnen Bereichen des Sozialrechts
Ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit
Zur auch rechtstatsächlichen Bedeutung des Großen Senats des Bundessozialgerichts
Die Systematik der Klagearten im sozialgerichtlichen Verfahren – eine kritische Analyse
Die Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens – Fluch oder Segen?
Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren
Besonderheiten des Rechtsschutzes in leistungserbringungsrechtlichen Angelegenheiten
Die Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren
Mediation im sozialgerichtlichen Verfahren
Elektronischer Rechtsverkehr im sozialgerichtlichen Verfahren
Der Grundsatz der Klägerfreundlichkeit und seine verfassungsrechtliche Herleitung
Der Amtsermittlungsgrundsatz und seine Grenzen
Zum Recht auf Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG
Einstweiliger Rechtsschutz im Sozialrecht
Zur Bedeutung sozialgerichtlicher Entscheidungen im Kontext von § 44 SGB X
Die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen
Zur Einbeziehung neuer Verwaltungsakte in das gerichtliche Verfahren nach § 96 SGG
Zur Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Zur Möglichkeit und Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Bevollmächtigten und besonderen Vertretern

Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit
Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben. Die Seminarleistung besteht aus der
schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmenden; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein.
Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 36 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.

Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin
Das Seminar wird direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2023 als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet zu Semesterbeginn statt.
Das gewünschte Thema kann nach Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.
Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Victoria Behrendt (victoria.behrendt@uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve“. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de).

Zur Ankündigung als pdf.