Was genau ist eigentlich Recht? Wie entsteht es? Wie verändert es sich? Welche gesellschaftliche Bedeutung hat es? Welche verschiedenen normativen Ordnungen prägen gesellschaftliches Miteinander? Wie greifen diese Ordnungen ineinander? Wie werden sie von den Mitgliedern der Gesellschaft wahrgenommen und genutzt? Was ist dabei das Verhältnis von Rechtstext und Rechtspraxis? – Und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede gibt es in Bezug auf all diese Fragen zwischen verschiedenen Gesellschaften und deren (Unter-) Gruppen?
Diesen und ähnlichen Fragen gilt das Interesse der Rechtsethnologie, einer Teildisziplin der Ethnologie (oder auch: Sozial- und Kulturanthropologie). Sie versteht Recht als eine kulturelle Praxis und erforscht es primär empirisch und explorativ, vor allem im Wege der Feldforschung oder durch Beobachtungen im Gerichtssaal. Dabei standen früher vor allem die Ordnungen sogenannter traditioneller Gesellschaften in Afrika, Asien oder Amerika im Vordergrund; in den letzten 50 Jahren rückten jedoch auch staatliches Recht und Gerichtswesen in den Fokus rechtsethnologischer Forschungsinteressen. Wichtige Themen sind dabei insbesondere das Phänomen des Rechtspluralismus (d.h. des Nebeneinander z.B. religiöser, staatlicher und transnationaler Ordnungen), der Umgang mit kultureller Pluralität und indigenen Rechten in der staatlichen Rechtspraxis oder die weltweite Bedeutung von Menschenrechten.
Im Rahmen des Seminars wollen wir uns anhand der Lektüre und Besprechung von Kerntexten der Rechtsethnologie wichtigen Grundlagen und -fragen des Faches widmen. Im Fokus steht dabei das Kennenlernen von zentralen Konzepten, Methoden und Themen der Rechtsethnologie. Gleichzeitig soll aber immer auch der Vergleich mit bzw. die Verknüpfung zu dogmatischer Rechtswissenschaft, insbesondere der Arbeit mit dem geltenden Recht, der Rechtspraxis sowie den bisherigen Verständnissen der Teilnehmenden hergestellt werden.

Adressat:innen
Studierende im Hauptstudium können in diesem Seminar einen Grundlagenschein erwerben. Auch Studierende im Grund- oder Promotionsstudium sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Erwerb eines Seminarscheins ist möglich, aber nicht erforderlich. In jedem Fall vorausgesetzt wird die Bereitschaft, ausgewählte (auch englischsprachige) Texte zur Rechtsethnologie zu lesen, vorzustellen und zu diskutieren. Vorkenntnisse zur Rechtsethnologie sind nicht erforderlich.

Zeitplan:
Das Seminar wird als Blockveranstaltung, voraussichtlich im Februar oder März, durchgeführt. Der genaue Termin wird mit den Teilnehmenden im Kontext der Vorbesprechung festgelegt. Seminararbeiten müssen bis zum 31.03.2024 abgegeben werden.

Leistungen:
Zum Erwerb eines Grundlagenscheins (im Hauptstudium) oder eines Seminarscheins im Sinne der Promotionsordnung sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Mündliches Referat
  • Anfertigung einer Seminararbeit
  • Diskussion zu den Referaten der Kommiliton:innen
  • Aktive Teilnahme an der Veranstaltung

Examenshausarbeiten können in dieser Veranstaltung nicht geschrieben werden.

Anmeldung:
Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich nach Möglichkeit bitte unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Fachsemester per E-Mail im Sekretariat (judith.legies@uni-hamburg.de) an.

Die Vorbesprechung findet am 18.12.2023 von 18:00h bis (max.) 20:30h in BG 5/6 statt.

Plakat (PDF)