Liebe Studierende,

der Fachsäule Strafrecht und das Prüfungsamt weisen darauf hin, dass der SPB XI – unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten an Prüfenden – überlaufen ist.

Das Dekanat der Juristischen Fakultät hat am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Anzahl der zur SPB-Prüfung zugelassenen Teilnehmer im SPB XI auf insgesamt 80 pro Jahr zu begrenzen. Teilnehmer, die bereits zur SPB-Prüfung des SPB XI zugelassen wurden, sind davon nicht betroffen.

Zur universitären SPB-Prüfung zugelassenen Teilnehmer beachten bitte, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten pro Semester nur eine eingeschränkte Anzahl an Aufgabenstellungen für Schwerpunkthausarbeiten ausgegeben werden können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Wer diese Verzögerungen bereits bei der Wahl des Schwerpunktbereichs vermeiden möchte, sollte auf andere Schwerpunktbereiche ausweichen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des SPB XI bleibt – trotz Begrenzung der Zulassungen zur SPB-Prüfung – davon unberührt.

Für Studierende, welche noch nicht zur SPB-Prüfung des SPB XI zugelassen sind, richtet sich die Bearbeitung des Zulassungsantrages nach dem folgenden Prozedere:

  1. Zulassungsanträge für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung des SPB XI werden jeweils bis zum 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres im Prüfungsamt gesammelt.
  2. Es werden je vierzig Teilnehmer zum 15. Mai und zum 15. November eines jeden Jahres – im Rahmen eines Losverfahrens – zur SPB-Prüfung zugelassen. Das Losverfahren wird vom Schwerpunktbereichskoordinator durchgeführt.
  3. Unter Berücksichtigung des ab Ziffer 1 beschrieben Prozederes, kann der Zulassungsantrag nach ablehnender Entscheidung erneut beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Die vorgenannten Informationen sind auf der Homepage des SPB XI seit dem 17. Januar 2024 eingestellt

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Kai Cornelius & Team Prüfungsamt