Sozialrechtliches Seminar im Sommersemester 2025
Die Routinedaten der Krankenkassen belegen seit Jahren eine deutliche Zunahme psychischer Diagnosen. Psychische Erkrankungen sind für fast alle Bereiche des Sozialrechts von Bedeutung; das gilt nicht nur für das Recht der gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, sondern auch für die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung. Auch das Existenzsicherungsrecht sowie das soziale Entschädigungsrecht sehen sich in diesem Kontext mit besonderen Fragestellungen konfrontiert. Und nicht zuletzt stellen sich verfahrensrechtliche Fragen und Probleme im Kontext mit der Mitwirkungspflichten Betroffener. Im Seminar des Sommersemesters 2025 sollen einige der zahlreichen juristischen, sozialpolitischen und auch ökonomischen Fragen erörtert und diskutiert werden.
- Die sozialrechtliche Anerkennung psychischer Krankheiten: Eine Analyse der rechtlichen Kriterien und Verfahren zur Anerkennung psychischer Erkrankungen im Sozialversicherungsrecht unter Berücksichtigung der Rolle psychiatrischer Gutachten.
- Rechtsanspruch und praktische Hürden bei der Sicherstellung der Teilhabe behinderter Menschen nach § 10 SGB I: Eine Analyse der gesetzlichen Umsetzung und der bestehenden Probleme.
- Mitwirkungspflichten psychisch Erkrankter und die Funktion der rechtlichen Betreuer im Verfahren: Eine juristische Analyse der maßgeblichen Normen des SGB I und SGB X.
- Gerichtliche Entscheidungen zur Anerkennung von Mehrbedarfen aufgrund psychischer Erkrankungen im SGB II: Zusammenfassung und Analyse der Rechtsprechung zur Gewährung von Mehrbedarfen für psychisch Erkrankte.
- Anspruch auf Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen: Rechtliche Analyse der Voraussetzungen und des Verfahrens für den Anspruch auf psychotherapeutische Behandlungen.
- Rechtliche Herausforderungen und Chancen der Kostenerstattung im Rahmen des § 13 SGB V für psychotherapeutische Behandlungen: Eine Analyse der Voraussetzungen, des Antragsverfahren und gerichtlicher Entscheidungen.
- Vertragsärztliche Bedarfsplanung für Psychotherapie in Deutschland: Eine kritische Analyse der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, Verteilungsmechanismen und deren Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung
- Die Besonderheiten der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen des SGB V: Eine juristische Analyse unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
- Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung nach § 115d SGB V: Juristische Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, Herausforderungen der praktischen Umsetzung und der Auswirkungen auf die psychiatrische Versorgung.
- Rechtliche Voraussetzungen und Besonderheiten der Zulassung von Psychotherapeuten zur gesetzlichen Krankenversicherung: Eine historische und aktuelle Analyse der Zulassungsverfahren und deren Entwicklungen.
- Psychische Gesundheit und Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Antragsverfahren und rechtliche Herausforderungen im Kontext der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente bei psychischen Erkrankungen.
- Anerkennung von psychischen Berufskrankheiten nach dem SGB VII: Juristische Herausforderungen und Kriterien für die Anerkennung psychisch bedingter Berufskrankheiten, insbesondere im Lichte der aktuellen Rechtsprechung.
- Soziale Entschädigungen bei psychischen Erkrankungen infolge von Gewalt oder Unfällen: Eine Analyse der rechtlichen Möglichkeiten und der praktischen Herausforderungen.
Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit
Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmer; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet. Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein. Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch selbst als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 41 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.
Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin
Das Seminar wird direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Sommersemesters 2025 (21. und 22. Juli 2025) als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet voraussichtlich im April 2025 statt. Das gewünschte Thema kann nach der Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie sich also bitte nur dann an, wenn Sie sicher sind, dass Sie am Seminar teilnehmen wollen.
Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Nina Tzankoff (nina.tzankoff@uni-hamburg.de). Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit. Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de).
Seminarankündigung (PDF)