Die elektronische Patientenakte ist nach der gesetzgeberischen Vorstellung das „Herzstück“ der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie soll durch schnellen Zugriff verschiedener Behandler auf die Behandlungsunterlagen nicht nur die Versorgung verbessern, sondern zugleich auch die Ausgaben der GKV senken. Bislang wird sie allerdings kaum genutzt. Der Vortrag gibt einen Überblick über die in 15 außerordentlich umfangreichen Paragraphen niedergeschriebenen gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Patientenakte und stellt Thesen zur Diskussion, woran es hinsichtlich der Umsetzung bislang in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht hapert.

Die Veranstaltung findet in Präsenz statt. Im Anschluss: gemeinsamer Ausklang mit Wein und Brezeln!

Am DONNERSTAG, 6. Oktober 2022
Beginn: 18:15 Uhr
Wo: EG 18/19, Rechtshaus
Rothenbaumchaussee 33

Referent:
Dr. Sören Deister
Universität Hamburg; Akademischer Rat a.Z.

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